Nord Stream 2: Stiftung muss genauere Auskunft erteilen

Die im Zuge der Ostseepipeline entstandene Klimastiftung steht schon lange in der Kritik. Ein Gericht entschied nun: Die Stiftung muss konkreter Angaben dazu machen, wie sie die Fertigstellung der RΓΆhre unterstΓΌtzt hat.
Mecklenburg-Vorpommerns umstrittene Klimastiftung muss weitergehende AuskΓΌnfte zu seiner UnterstΓΌtzung der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 geben. Einem Antrag auf einstweilige VerfΓΌgung sei entsprochen worden, teilte das Landgericht Schwerin am Freitag mit.
Entscheidend war demnach, dass durch die Stiftung ΓΆffentliche Aufgaben mit ΓΆffentlichen Mitteln wahrgenommen wurden und aus Sicht der Kammer ein beherrschender Einfluss der Landesregierung besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskrΓ€ftig, der Stiftung steht eine Berufung beim Oberlandesgericht offen.
Die Klage gegen die Klimastiftung hatte im Zuge von t-online-Recherchen mit "FragDenStaat" stattgefunden. War ΓΌber die Anbahnung der Stiftung zunΓ€chst wenig bekannt, machte t-online mehrere Treffen der MinisterprΓ€sidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, mit Nord-Stream-2-VerwaltungsratsprΓ€sident Gerhard SchrΓΆder abseits des Protokolls ΓΆffentlich. Lesen Sie hier mehr dazu. Ebenfalls stellten sich gravierende Fragen zu den Finanzen der Stiftung.
Nord Stream 2 wurde vergangenes Jahr fertiggestellt
Die Klimastiftung ist laut Gericht nun verpflichtet, der Transparenz-Initiative "Frag den Staat" auf Basis des Landespressegesetzes Antwort auf Fragen zum wirtschaftlichen GeschΓ€ftsbetrieb der Stiftung zu geben. Antworten zur Art und Weise, in der die Stiftung die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 unterstΓΌtzt hat, waren von den Verantwortlichen in der Vergangenheit stets verweigert worden.
Die Ostseepipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf den russischen Einmarsch beschloss der Schweriner Landtag zudem die AuflΓΆsung der Stiftung, darum wird allerdings noch rechtlich gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage β wie vom Landtag befΓΌrwortet β fΓΌr humanitΓ€re Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann.
- Nachrichtenagentur dpa