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Türkei bestellt Frankreichs Botschafter nach Protesten in Paris ein


Nach Angriff mit drei Toten
Türkei bestellt Frankreichs Botschafter nach Protesten in Paris ein

Von afp
26.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Protest mit PKK-Flagge: Die Arbeiterpartei Kurdistans ist in der EU verboten.Vergrößern des BildesProtest mit PKK-Flagge: Die Arbeiterpartei Kurdistans ist in der EU verboten. (Quelle: Lewis Joly/AP/dpa-bilder)
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Am Freitag wurden in Paris drei Kurden erschossen. Einige Demonstranten deuteten danach eine Nähe des Täters zur Türkei an – "anti-türkische Propaganda", so Ankara.

Im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf drei Kurden in Paris und anschließenden Protesten hat die türkische Regierung am Montag den französischen Botschafter einbestellt. Ankara habe dagegen protestiert, dass die französischen Behörden nicht genug gegen "anti-türkische Propaganda" unternommen hätten, verlautete aus Diplomatenkreisen.

"Wir haben unsere Unzufriedenheit über die Propaganda ausgedrückt, die von PKK-Kreisen gegen unser Land lanciert wurde und darüber, dass die französische Regierung und einige Politiker als Propagandainstrument genutzt werden", hieß es in Ankara weiter.

69-Jähriger gab "pathologischen Hass" auf Ausländer zu

Bei dem Angriff am Freitag hatte der mutmaßliche Täter, ein 69-jähriger Franzose, in der Nähe eines kurdischen Kulturzentrums in Paris drei Menschen erschossen und drei weitere verletzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab er einen "pathologischen Hass" auf Ausländer zu.

Die Tat löste Proteste kurdischer Gruppen und ihrer Unterstützer aus. Einige der Demonstrierenden schwenkten Flaggen der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die von der Türkei sowie den meisten westlichen Staaten, darunter die USA und die EU, als Terrororganisation eingestuft wird. Auf einigen Plakaten wurden angebliche Verbindungen zwischen der Türkei und dem mutmaßlichen Täter angedeutet.

Gegen den 69-Jährigen hat unterdessen am Montag ein Untersuchungsrichter ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet und Untersuchungshaft angeordnet. Nach Angaben aus Justizkreisen wird wegen Mordes und versuchten Mordes aus Gründen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Nation oder der Religion sowie wegen unerlaubten Waffenerwerbs und -besitzes ermittelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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