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Donald Trump: Neuer Rückschlag bei Umweltschutzauflagen


Streit um Methan-Emissionen
Donald Trump erleidet neuen Rückschlag

Von dpa-afx
Aktualisiert am 05.07.2017Lesedauer: 1 Min.
US-Präsident Donald Trumps und Umweltminister Scott Pruitts Vorhaben wurde vom Gericht abgelehnt.Vergrößern des BildesUS-Präsident Donald Trumps und Umweltminister Scott Pruitts Vorhaben wurde vom Gericht abgelehnt. (Quelle: ZUMA Press/imago-images-bilder)
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Die nächste Niederlage vor Gericht: Donald Trump ist bei seinem erneuten Versuch, unter Barack Obama eingeführte Umweltschutzauflagen zurückzufahren, gescheitert. Diesmal beim Thema Methan-Emissionen.

Ein US-Berufungsgericht hat es der Umweltbehörde EPA untersagt, Vorschriften aus der Obama-Ära zur Beschränkung von Methan-Emissionen auszusetzen. Die Entscheidung vom Montag ist eine Niederlage für Präsident Donald Trump und seinen Umweltminister Scott Pruitt, der versucht, Dutzende Umweltschutzauflagen zurückzufahren, die unter der Vorgänger-Regierung beschlossen worden waren.

Der Richterspruch könne auch Auswirkungen auf zahlreiche andere Behörden haben, die Regulierungen aus der Zeit von US-Präsident Barack Obama ausgesetzt hätten, schrieb die "Washington Post" am Dienstag. Er spiegele das Ausmaß der Entschlossenheit von Aktivisten wider, Trumps geplante radikale Kursänderungen gerichtlich zu stoppen.

Bereits zuvor hatten gleich mehrere Instanzen Trumps Einreiseverbote für viele Muslime blockiert, erst vor kurzem erlaubte das höchste Gericht eine teilweise Umsetzung. Ein Bundesrichter in Kalifornien hat zudem Trumps Plan gestoppt, Städte zu bestrafen, die illegalen Immigranten rechtlichen Schutzraum bieten.

Methan-Restriktionen können nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden

Pruitt hatte nach Medienberichten das Inkrafttreten der unter Obama beschlossenen Restriktionen für Methan-Emissionen aus neuen Öl- und Gasbohrlöchern zunächst für 90 Tage ausgesetzt und will das Moratorium auf zwei Jahre ausdehnen.

Das Bundesberufungsgericht in Washington befand, dass es dem Umweltminister zwar zustehe, die Methan-Restriktionen rückgängig zu machen. Er müsse aber dazu die nötigen Prozeduren samt Anhörungen abwickeln und könne nicht einfach das geplante Inkrafttreten der Beschränkungen blockieren. Damit, so die Richter, würde eine Aufhebung der Regeln vorweggenommen – und das sei nicht rechtens.

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