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Frankfurt am Main: Frau erteilt Macheten-Mordauftrag – Festnahme


Internationaler Kriminalfall
Frau erteilt Macheten-Mordauftrag – Festnahme in Frankfurt

Von t-online, mtt

07.07.2025 - 16:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Bundespolizei am Frankfurter Flughafen: Hier landete der 26-Jährige mit einem Flugzeug aus Athen.Vergrößern des Bildes
Bundespolizei am Frankfurter Flughafen (Archivbild): Hier wollte die Frau eigentlich nur umsteigen. (Quelle: Daniel Kubirski/imago-images-bilder)
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Der Bundespolizei ist eine aufsehenerregende Festnahme geglückt. Eine Frau wollte gerade in Frankfurt am Main den Flieger wechseln, als sie den Beamten ins Netz ging.

Am Frankfurter Flughafen ist eine Kanadierin festgenommen worden, die vor sieben Jahren in der Schweiz einen Mord in Auftrag gegeben haben soll. Wie die Bundespolizei am Montag mitteilte, wurde die 49-Jährige mit internationalem Haftbefehl wegen versuchten Mordes gesucht.

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2018 soll sie Männer dafür bezahlt haben, ihren ehemaligen Lebensgefährten zu töten. Drei Täter griffen den Mann daraufhin mit Macheten an. Das Opfer entkam damals schwer verletzt, wie ein Sprecher der Bundespolizei t-online sagte. Die Angreifer hätten ihm fast die Hand abgehackt, als sich der Attackierte schützen wollte.

Seit Jahren unbehelligt: Frau wollte in Frankfurt nur umsteigen

Der internationale Haftbefehl der Schweizer Behörden datiert auf das Jahr 2019. Doch die kanadische Staatsbürgerin blieb jahrelang unbehelligt – bis sie jetzt von Toronto aus nach Colombo in Sri Lanka fliegen wollte. Was sie dort vorhatte, ist unklar. Auch warum die Frau in Kanada nicht von der Polizei aufgespürt wurde, konnte der Sprecher der Bundespolizei am Montag nicht sagen.

Fest steht allerdings: Die Reiseverbindung der 49-Jährigen nach Sri Lanka sah den Umstieg in Frankfurt am Main vor. Als sie dort am vergangenen Freitag ihre ganz normalen Papiere am Flughafen vorlegte, erfolgte die Festnahme.

Die Kanadierin wurde am Samstag dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt. Nun sitzt sie erst einmal in Deutschland in Untersuchungshaft. Die Schweizer Behörden müssen jetzt ihre Auslieferung beantragen. Laut Bundespolizei droht ihr bei Verurteilung eine lebenslängliche Gefängnisstrafe.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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