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Wegen Verbannung: Donald Trump klagt gegen Twitter, Facebook und Google


Trump klagt gegen Internetgiganten

Von dpa
Aktualisiert am 07.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Das Twitter-Konto von Donald Trump ist gesperrt: Nun leitet der ehemalige US-Präsident rechtliche Schritte ein.Vergrößern des BildesDas Twitter-Konto von Donald Trump ist gesperrt: Nun leitet der ehemalige US-Präsident rechtliche Schritte ein. (Quelle: Jan Hübner/imago-images-bilder)
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Der Streit zwischen dem ehemaligen US-Präsidenten und Twitter, Facebook sowie Google geht in die nächste Runde. Die Unternehmen hatten Trumps Konten aus ihren sozialen Netzwerken verbannt.

Der amerikanische Ex-Präsident Donald Trump klagt gegen Twitter, Facebook und Google, die ihn von ihren Plattformen verbannt haben. Er fordere die rasche Wiederherstellung seiner Accounts, sagte der 75-Jährige am Mittwoch. Bei Facebook soll Trump noch mindestens bis Anfang 2023 gesperrt bleiben; Twitter sieht sogar gar keinen Weg zurück für den Ex-Präsidenten.

Facebook und Twitter hatten Trump im Januar bereits kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslöser war die Erstürmung des US-Kapitols durch Anhänger Trumps – und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Außerdem behauptet er nach wie vor ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei. Damit heizte er die Stimmung im Land auf.

Unternehmen knicken bislang nicht ein

Twitter, wo Trump mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Facebook hatte Trumps Account zunächst bis auf Weiteres gesperrt. Das unabhängige Aufsichtsgremium des Online-Netzwerks bemängelte später aber, dass eine unbefristete Sperre von den Facebook-Regeln nicht vorgesehen sei. Deshalb ist Trump nun für zwei Jahre bei Facebook suspendiert, wobei die Frist seit Anfang Januar dieses Jahres läuft. Dann will Facebook neu abwägen, ob von dem Ex-Präsidenten immer noch eine Gefahr ausgehe.

Googles Videoplattform YouTube will Trump ebenfalls erst wieder zulassen, wenn man kein Risiko für die öffentliche Sicherheit mehr sehe, nannte aber keinen Zeitraum dafür.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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