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So können Sie die Briefwahl beantragen


Bundestagswahl 2017
Die Briefwahl beantragen: Ihre Möglichkeiten als Wähler

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Aktualisiert am 28.08.2017Lesedauer: 2 Min.
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Briefwahlunterlagen zur bevorstehenden Bundestagswahll am 24. September 2017Vergrößern des Bildes
Briefwahlunterlagen zur bevorstehenden Bundestagswahll am 24. September 2017 (Quelle: imago/Seeliger)

Wenn Sie bei einer anstehenden Wahl das Wahllokal aus dem einen oder anderen Grund nicht persönlich aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Dies ist auf vielerlei Weise möglich und kann bei hilfsbedürftigen Menschen auch durch eine dritte Person erfolgen.

Rechtzeitig die Briefwahl beantragen

Als Wahlberechtigter haben Sie die Möglichkeit, bis zum Freitagabend vor dem Wahlsonntag die Briefwahl zu beantragen. Eine Ausnahme gilt außerdem für plötzliche Krankheitsfälle. In diesem Fall benötigen Sie allerdings einen schriftlichen Nachweis, sodass Sie die Briefwahl sogar am Wahlsonntag noch beantragen können. Der Bundeswahlleiter erklärt dazu online: „Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen.“

Sie müssen übrigens nicht auf die Zusendung der Wahlbenachrichtigung warten. Sobald der Termin für eine Wahl feststeht, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu stellen. Bei einer sehr frühen Beantragung dauert es jedoch einige Zeit, bis Sie Ihre Wahlunterlagen in den Händen halten. Die Stimmzettel werden meist erst etwa vier Wochen vor der Wahl gedruckt, um auf eventuelle Änderungen noch Rücksicht nehmen zu können.

Eine Briefwahl ist auch eine gute Möglichkeit, falls das Wahllokal nicht barrierefrei zu erreichen ist. Auf dem Formular zum Antrag auf Briefwahl heißt es dazu: „Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtig ist.“

Die Möglichkeiten der Antragstellung

Bei der Beantragung der Briefwahl haben Sie diverse Möglichkeiten. Suchen Sie beispielsweise die Verwaltung Ihrer Gemeinde persönlich auf oder senden Sie Ihren Antrag per Post, Fax, Fernschreiben, E-Mail oder in besonders eiligen Fällen per Telegramm. Ein telefonischer Antrag ist allerdings nicht möglich. Soweit Sie nicht die Wahlbenachrichtigung nutzen, um die Briefwahl zu beantragen, formulieren Sie Ihren Antrag einfach formlos. Geben Sie auf jeden Fall Ihre persönlichen Daten, also Ihren Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Anschrift in Ihrem Schreiben an.

Sollten Sie aufgrund einer Behinderung Ihren Antrag nicht selbst stellen können, ist es zulässig, dass Ihnen jemand behilflich ist. Erteilen Sie entweder eine entsprechende Vollmacht oder erbringen Sie den Nachweis, dass Ihre Hilfsperson nach Ihrem Willen handelt, indem Sie Ihre persönliche Beziehung darlegen.

Die Abgabe des Stimmzettels

Nachdem Sie die Unterlagen für die Briefwahl erhalten und Ihre Wahl getroffen haben, sollten Sie die Unterlagen möglichst schnell abschicken. Diese müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingehen. Ihren Wahlbrief schicken Sie per Post oder geben ihn vor Ort an der Adresse ab, die auf dem Umschlag bereits aufgedruckt ist. Dies kann natürlich eine andere Person auch ohne Vollmacht für Sie erledigen.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief per Post schicken, brauchen Sie ihn nicht zu frankieren, soweit Sie den Brief innerhalb Deutschlands versenden. Beachten Sie, dass es unter Umständen einige Tage dauert, bis der Brief der zuständigen Behörde zugestellt wird. Rechnen Sie vorsichtshalber mit drei Werktagen für den Postweg. Seien Sie sich bewusst, dass es letztendlich allein in Ihrer Verantwortung liegt, dass Ihre Stimme rechtzeitig zur Wahl eintrifft.

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