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Ehrensold für Wulff gilt als "höchst anfechtbar"


Gesellschaft
Ehrensold für Wulff "höchst anfechtbar"

Von dpa, afp, dapd
Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 3 Min.
Christian Wulff bekommt den Ehrensold - die Kritik hält sich in GrenzenVergrößern des BildesChristian Wulff bekommt den Ehrensold - die Kritik hält sich in Grenzen (Quelle: dapd)
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Der nach nur 20 Monaten im Amt zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff kann mit einem Ehrensold von 199.000 Euro jährlich rechnen. Das für die Entscheidung zuständige Bundespräsidialamt kam "nach ausführlicher Prüfung" zu dem Ergebnis, dass dem 52-Jährigen dieses Ruhegeld für ausgeschiedene Staatsoberhäupter zusteht. Während sich SPD und Steuerzahlerbund mit Kritik zurückhalten, hält der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim die Entscheidung für "höchst anfechtbar".

Der Rücktritt Wulffs sei "nicht aus politischen Gründe im Sinne des Gesetzes erfolgt", sagte von Arnim. "Die Entscheidung wurde wohl auch dadurch erleichtert, dass das Präsidialamt keine gerichtliche Überprüfung fürchten muss. Denn gegen die Entscheidung kann niemand klagen", fügte der Staatsrechtler hinzu.

"Diese Entscheidung ist zu akzeptieren"

"Auch eine politische Kontrolle fällt aus", kritisierte von Arnim. Der den Bescheid unterzeichnende Beamte sei niemandem verantwortlich, in der Interimsszeit zwischen zwei Präsidenten nicht einmal dem künftigen Präsidenten. Dies sei "ein in seiner rechtlichen und politischen Unverantwortlichkeit ziemlich einmaliger Fall".

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte hingegen: "Diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Es gibt ja Gesetze, die das regeln. Daran sollten wir uns halten." Nahles nannte es falsch, derartige Entscheidungen davon abhängig zu machen, wie man persönlich die Amtszeit eines Bundespräsidenten bewertet.

"Ich halte von Nachkarten nichts"

"Man kann das nicht von Fall zu Fall entscheiden - so verständlich die Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger im Fall Wulff auch ist", sagte Nahles. Wenn man das ändern wolle, müsse der Ehrensold grundsätzlich neu geregelt werden. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte kürzlich Kanzlerin Angela Merkel angeboten, die Frage eines Ehrensolds für Wulff parteiübergreifend zu entscheiden.

Auch der SPD-Linke Ralf Stegner sagte: "Ich halte von Nachkarten nichts." In der Tageszeitung "Die Welt" fügte das Vorstandsmitglied aber hinzu: "Wenn es aber zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung von Herrn Wulff kommt, dann muss die Frage des Ehrensoldes neu bewertet werden."

Entscheidung "nicht vermittelbar"

Linksfraktionsvize Dietmar Bartsch protestierte hingegen scharf gegen die Gewährung der Ruhebezüge: "Die Entscheidung ist der Bevölkerung in Zeiten von Rente mit 67, bei der die normalen Arbeitnehmer rasiert werden, nicht vermittelbar", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" und fügte hinzu: Die Zahlung zeige, "dass alle Pensionsregelungen dringend überarbeitet werden müssen".

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Erwin Lotter sagte dem Blatt: "Die Entscheidung gilt es nicht zu kommentieren, sondern zu respektieren." Sie zeige aber "die Notwendigkeit, dass wir uns im Deutschen Bundestag dringend mit einer grundlegenden Novellierung der Ehrensold-Regelung befassen müssen".

Auch der Vizepräsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, sagte: "Wir nehmen die Entscheidung des Bundespräsidialamtes über die Gewährung des Ehrensolds für Herrn Wulff zu Kenntnis." Der Bundestag müsse nun aber "sehr zügig" eine Neuregelung der Altersbezüge des Bundespräsidenten beschließen.

Rücktritt aus politischen Gründen

Wulff war am 17. Februar zurückgetreten - "aus politischen Gründen", wie das Präsidialamt in seiner Entscheidung betonte. "Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben", hieß es zur Begründung. Mit seinem Rücktritt hatte Wulff die Konsequenz aus Vorwürfen rund um eine Kredit- und Medienaffäre gezogen. Auslöser war letztlich der Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover, seine Immunität aufzuheben.

Das Präsidialamt erläuterte in einer Mitteilung, es handele sich um eine "tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung". Versorgungsansprüche Wulffs aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter sollten gemäß Artikel 3 des Ruhebezügegesetzes auf den Ehrensold angerechnet werden.

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