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Heiner Geißler mischt sich in Debatte um Homo-Ehe ein


Heiner Geißler und die Homo-Ehe
"Ehe zwischen 60- und 70-Jährigen wäre auch naturwidrig"

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 13.06.2015Lesedauer: 1 Min.
Bei einer Abstimmung dürfe es keinen Fraktionszwang geben, findet der frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geißler.Vergrößern des BildesBei einer Abstimmung dürfe es keinen Fraktionszwang geben, findet der frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geißler. (Quelle: dpa-bilder)
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Der frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geißler hat sich in die Debatte um die Homo-Ehe eingeschaltet. In einem Zeitungsinterview appellierte der 85-Jährige an seine Partei, eine mögliche Abstimmung im Bundestag ohne Fraktionszwang durchzuführen. Darüber hinaus zog Geißler einen interessanten Vergleich.

"Wenn die Ehe nur dann eine Ehe wäre, wenn Kinder da sein sollen, dann wäre eine Ehe zwischen 60- und 70-Jährigen ja auch naturwidrig", sagte Geißler der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Zudem gebe es zahlreiche verheiratete Männer und Frauen, die gar nicht die Absicht hätten, Kinder zu zeugen.

Bundesrat für Gleichstellung

Bei der Debatte um die Homo-Ehe handele es sich letztlich um eine Gewissensfrage, sagte Geißler. Deshalb dürfe es auch keinen Fraktionszwang geben, sollte es im Bundestag zu einer Abstimmung kommen. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung am Freitag aufgefordert, homosexuelle Partnerschaften komplett mit der Ehe gleichzustellen.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der eine Abstimmung im Bundestag zur Folge hätte, wurde allerdings nicht verabschiedet. Die Große Koalition im Bund ist in der Frage der Homo-Ehe uneins. Während die SPD hinter der Initiative steht, lehnt die Union eine völlige Gleichstellung ab.

Ehe auch "ein gefährlicher Ort"

Geißler wies in dem Interview auch auf das Problem häuslicher Gewalt in der Familie. Über ein Drittel der Frauen habe nach jüngsten Untersuchungen in der Ehe Gewalt meist sexueller Art erfahren, womit die Ehe auch "ein gefährlicher Ort" sein könne, sagte der 85-Jährige.

In Deutschland dürfen seit August 2001 homosexuelle Paare eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Die Partnerschaften sind in einigen Bereichen wie etwa im Adaptionsrecht allerdings nicht mit der Ehe gleichgestellt.

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