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Sterbehilfe: Chef des Ethikrats rügt Urteil des Bundesverfassungsgerichts


"Radikaler Bruch mit der bewährten Rechtskultur"
Chef des Ethikrats rügt Urteil zur Sterbehilfe

Von dpa
Aktualisiert am 28.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Peter Dabrock: Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates hat sich zu dem Urteil zur Sterbehilfe geäußert.Vergrößern des BildesPeter Dabrock: Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates hat sich zu dem Urteil zur Sterbehilfe geäußert. (Quelle: Deutscher Ethikrat/Reiner Zensen)
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Beim Vorsitzenden des Deutschen Ehikrates, Peter Dabrock, sorgt die Entscheidung für scharfe Kritik.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Der Richterspruch sei ein "radikaler Bruch mit der bewährten Rechtskultur, die Selbstbestimmung achtet und schützt, aber immer auch lebensschutzfreundlich ausgelegt hat", sagte der Erlanger evangelische Theologe der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil klargestellt, dass jeder das Recht hat, selbstbestimmt zu sterben – auch mit Hilfe Dritter. Und das gilt nicht nur für Kranke.

Dabrock sagte, der Lebensschutz werde zu wenig beachtet. "Die Waage neigt sich bis zum Anschlag in Richtung uneingeschränkter Autonomie." Sterbewünsche seien jedoch ambivalent und widersprüchlich, deshalb brauche es "eine Balance aus der Freiheit, in letzter Konsequenz den Tod wählen zu können, und dem Schutz des Lebens". Letztlich könne nun auch ein 18-Jähriger mit Liebeskummer und ohne Lehrstelle dieses Recht in Anspruch nehmen.

Spahn kündigt Gespräche über Regulierung an

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat schon Gespräche über mögliche Neuregelungen angekündigt. Er sagte nun im Deutschlandfunk, er habe nach der Verkündung der Entscheidung "erstmal schlucken" müssen. Er habe für das nun aufgehobene Gesetz gestimmt, mit dem die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafdrohung gestellt werden sollte. Nun bedürfe es eines Rahmenwerks, damit aus der Möglichkeit, Hilfe zur Selbsttötung zu erhalten, nicht eine Gewöhnung oder gar eine Verpflichtung für Schwerstkranke werde.

Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es selbst ein. Bisher bieten vor allem Sterbehilfe-Vereine zahlenden Mitgliedern so etwas an. Sie hatten ihre Aktivitäten in Deutschland 2015 weitgehend eingestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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