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Iran | Teheran weist deutsche Diplomaten aus – zur Vergeltung


Zur Vergeltung
Iran weist deutsche Diplomaten aus

Von afp, reuters, t-online, csi

Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Der zum Tod verurteilte Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd (Archivbild): Deutschland hatte als Reaktion auf das Todesurteil zwei iranische Diplomaten ausgewiesen, jetzt macht das iranische Regime dasselbe.Vergrößern des BildesDer zum Tod verurteilte Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd (Archivbild): Deutschland hatte als Reaktion auf das Urteil zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Jetzt zieht das iranische Regime nach. (Quelle: Koosha Falahi/Mizan/dpa)
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Der Iran hat am Mittwochvormittag zwei deutsche Diplomaten ausgewiesen. Das bestätigt ein Sprecher des iranischen Außenministeriums.

Als Vergeltung für die Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten aus Deutschland hat Teheran am Mittwoch zwei deutsche Diplomaten des Landes verwiesen. Zur Begründung gab der Sprecher des Außenministeriums in Teheran, Nasser Kanaani, am Mittwoch an, Deutschland mische sich "verantwortungslos in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans" ein.

Das Auswärtige Amt reagierte mit Unverständnis und nannte die Ausweisungen "willkürlich und völlig ungerechtfertigt".

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Das Auswärtige Amt in Berlin hatte vor einer Woche zwei iranische Botschaftsangehörige wegen des im Iran verhängten Todesurteils gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd zu unerwünschten Personen erklärt. Sie wurden "mit kurzer Frist aufgefordert", Deutschland zu verlassen, wie Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch vergangener Woche mitgeteilt hatte. Sie hatte zudem den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen.

Der 67-jährige Aktivist und Softwareentwickler Sharmahd wurde 2020 bei einer Zwischenlandung in Dubai entführt und ist im Iran in einem Schauprozess wegen "Korruption auf Erden" verurteilt worden. Der Iran beschuldigt Sharmahd der Mitgliedschaft in einer pro-monarchistischen Gruppe, die für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht wird.

Gegen das Urteil kann vor dem Obersten Gericht Berufung eingelegt werden. Die Familie und Unterstützer von Sharmahd bitten die Bundesregierung seit dem Urteil eindringlich, sich für den 67-Jährigen einzusetzen und "sein Leben zu retten". Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und Reuters
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