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Björn Höcke: NS-Vokabular benutzt – Staatsanwaltschaft klagt AfD-Mann an


Wegen NS-Vokabular
Staatsanwaltschaft klagt AfD-Politiker Björn Höcke an

Von afp, t-online
Aktualisiert am 05.06.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0245689583Vergrößern des BildesBjörn Höcke: 2021 war seine Immunität aufgehoben worden, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln konnte. (Quelle: Karina Hessland/imago-images-bilder)
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Eine AfD-Wahlkampfveranstaltung beendete Björn Höcke mit den Worten: "Alles für Deutschland". Die SA-Losung ist in Deutschland verboten.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat Anklage gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung von NS-Vokabular erhoben. Ihm wird das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt, wie die Behörde am Montag mitteilte.

Höcke soll vor zwei Jahren seine Rede auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt beendet haben mit "Alles für Deutschland", der verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Nach Auffassung der Ermittler soll Höcke um die Herkunft dieses Ausdrucks gewusst haben. Höcke bestritt demnach über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung.

Immunität wurde 2021 aufgehoben

Der frühere Grünen-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, hatte Anzeige erstattet. Er verwies damals auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, nach dem das Verwenden der Formulierung "Alles für Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar sei.

Höckes Immunität war daraufhin im November 2021 aufgehoben worden, damit die Staatsanwaltschaft in Halle ermitteln konnte. Im April hatte der Justizausschuss im Thüringer Landtag die bereits zuvor erfolgte Aufhebung von Höckes Immunität als Landtagsabgeordneter erweitert und damit den Weg für eine Anklageerhebung frei gemacht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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