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Generalbundesanwalt Peter Frank wird Richter am Bundesverfassungsgericht


Peter Frank
Bisheriger Generalbundesanwalt wird Verfassungsrichter

Von dpa
Aktualisiert am 24.11.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 97160090Vergrößern des BildesPeter Frank (Archivbild): Er war seit 2015 Generalbundesanwalt. (Quelle: Jürgen Heinrich/imago images)
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Das Bundesverfassungsgericht hat einen neuen Richter: Peter Frank war bisher Generalbundesanwalt.

Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen, wie Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag nach der Abstimmung mitteilte. Frank soll Peter Müller nachfolgen. Der frühere saarländische Ministerpräsident kam im Dezember 2011 ans Bundesverfassungsgericht und hat damit das Ende seiner 12-jährigen Amtszeit erreicht.

Frank trat selten öffentlich auf

Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt. Öffentliche Statements von Frank sind rar gesät. Hin und wieder gibt der Chefankläger Interviews. Er arbeitete an einer besseren Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Zuletzt war die Zahl der Ermittlungsverfahren hierzu deutlich gestiegen.

Frank gilt als erfahren, belastbar, umgänglich und locker. Er hat in Würzburg und München Rechtswissenschaften studiert, beide juristischen Staatsexamen mit Bestnoten abgelegt und zum Strafrechtsverfahren promoviert ("summa cum laude"). Danach arbeitete er als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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