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Bundesregierung: Rehabilitation von verurteilten Homosexuellen


"Eklatantes Unrecht"
Bundesregierung rehabilitiert verurteilte Homosexuelle

Von dpa, afp, t-online
Aktualisiert am 22.03.2017Lesedauer: 2 Min.
Justitia vor der Regenbogenfahne, dem Symbol der Lesben und Schwulen.Vergrößern des BildesJustitia vor der Regenbogenfahne, dem Symbol der Lesben und Schwulen. (Quelle: dpa-bilder)
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Sexuelle Handlungen unter Männern waren früher in beiden deutschen Staaten strafbar. Justizminister Heiko Maas sieht in entsprechenden Urteilen "eklatantes Unrecht". Betroffene sollen entschädigt werden.

Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. "Die Rehabilitierung von Menschen, die alleine wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist wirklich überfällig", sagte Maas in Berlin.

Der Entwurf sieht neben der Aufhebung der Urteile, die nach dem früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgt waren, auch finanzielle Leistungen vor - einen Pauschalbetrag von 3000 Euro pro Betroffenen und weitere 1500 Euro für jedes angefangene Jahr Haft. Das Vorhaben stieß auch bei Opposition und Interessenverbänden auf Zustimmung.

Bundesregierung geht von 64.000 Urteilen aus

Die Bundesrepublik und die DDR hatten den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 übernommen. Er stellte sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe. In der DDR wurde das Gesetz 1968 abgeschafft. Dort galt fortan bis Ende der achtziger Jahre ein Strafgesetz, das homosexuelle Handlungen mit männlichen und weiblichen Jugendlichen unter Strafe stellte.

1969 und 1973 entschärfte die Bundesrepublik den Paragrafen 175. Seither standen nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter Strafe. Erst 1994 wurde die Vorschrift endgültig abgeschafft. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben.

"Wir gehen davon aus, dass es etwa 64.000 Urteile gegeben hat", sagte Maas. Er könne aber keine exakten Zahlen nennen, wie viele dieser Verurteilten noch leben. Sein Ministerium geht aber von mindestens 5000 Anträgen auf Rehabilitation aus. Maas bezeichnete die Urteile als "eklatantes Unrecht", die gegen die Menschenwürde verstießen. "Und deshalb wollen wir sie jetzt auch aufheben." Er fügte an: "Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät."

Martin Schulz: "Eine Frage des Respekts"

Geld könne zwar seelisches Leid nicht wiedergutmachen, schrieb der SPD-Vorsitzende und -Kanzlerkandidat Martin Schulz bei Facebook. "Aber es ist eine Frage des Respekts, Unrecht nicht nur zu beseitigen, sondern sich auch um die Betroffenen zu kümmern."

Die Grünen sprachen von einem "wichtigen, historischen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit". "Endlich wird den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgegeben", erklärten die Bundestagsabgeordneten Volker Beck und Katja Keul.

"Rechtspolitische Konsequenzen nach Jahrzehnten der Ignoranz"

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte, "dass damit nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden".

Der Völklinger Kreis, ein Verband schwuler Führungskräfte, mahnte noch Verbesserungen an. Es sei wichtig, dass die Entschädigung "auch als Rente ausgezahlt werden kann und die Auszahlung nicht auf Altersrente und Sozialleistungen angerechnet wird".

Maas hatte vergangenen Mai die Rehabilitation und Entschädigung der nach dem Paragrafen verurteilten Männer angekündigt. Auf die Frage, warum es mit dem Vorhaben so lange gedauert habe, sagte Maas, die Aufhebung von Gerichtsurteilen durch Parlamente sei verfassungsrechtlich ein anspruchsvolles Vorhaben. Daher sei der Entwurf intensiv vorbereitet worden. Maas ging davon aus, dass das Parlament das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschließt.

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