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Beate Zschäpe: Verteidigung fordert maximal zehn Jahre Haft


Plädoyers im NSU-Prozess
Verteidigung fordert maximal zehn Jahre Haft für Zschäpe

Von dpa
Aktualisiert am 26.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Beate Zschäpe: Die Angeklagte muss sich im Münchner Prozess für die Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) rechtfertigen.Vergrößern des BildesBeate Zschäpe: Die Angeklagte muss sich im Münchner Prozess für die Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) rechtfertigen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Drei Tage lang haben Beate Zschäpes Verteidiger im Münchner Prozess plädiert. Sie fordern zwar selbst eine lange Haftstrafe für ihre Mandantin: Aber nicht wegen Mordes.

Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess eine maximal zehnjährige Haftstrafe für ihre Mandantin gefordert. Die heute 43-Jährige sollte nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Bombenanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).

Das sagten ihre Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Donnerstag am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien nicht erfüllt.

Zehn Morde

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe dagegen lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an allen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin. Zschäpe soll alle Taten ihrer Freude Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewollt und unterstützt haben – auch wenn sie bei den Morden und Anschlägen nicht dabei war.

Diese Argumentation wiesen Zschäpes Verteidiger zurück. Die in mehreren höchstrichterlichen Urteilen aufgestellten Kriterien für eine Mittäterschaft seien nicht erfüllt. Zschäpe sei kein gleichberechtigtes Gruppenmitglied gewesen. Die Morde und Anschläge seien allein von Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Zschäpe sei an keinem der Tatorte anwesend gewesen, habe nie eine Waffe abgefeuert und sei nicht in die Tatplanungen eingebunden gewesen.

"Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen"

"Den nachvollziehbaren Wunsch, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und für ihre abscheulichen Taten zu bestrafen, rechtfertigt es nicht, meine Mandantin als einzige Überlebende des sogenannten Trios für die Taten der beiden Verstorbenen verantwortlich zu machen", sagte Grasel. "Der Rechtsstaat wird es aushalten müssen, dass es Verbrechen gibt, für die die eigentlichen Täter nicht mehr belangt werden können." Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem misslungenen Banküberfall im November 2011 das Leben genommen.

Mit dem Start der Verteidigerplädoyers ist das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gegangen. Nach Borchert und Grasel sollen die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort bekommen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, außerdem die Anwälte der insgesamt vier mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer. Wann es ein Urteil geben könnte, ist allerdings nach wie vor völlig offen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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