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Verteidiger: Freispruch für NSU-Mitangeklagten André E.


Verteidiger fordern Freispruch
"Unser Mandant ist Nationalsozialist"

Von dpa
Aktualisiert am 09.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Der im NSU Prozess Mitangeklagte Andre E.: "Unser Mandant ist Nationalsozialist".Vergrößern des Bildes
Der im NSU Prozess Mitangeklagte Andre E.: "Unser Mandant ist Nationalsozialist". (Quelle: Tobias Hase)
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Sie wollen die Haltung und Taten André E.'s nicht rechtfertigen. "Unser Mandant ist Nationalsozialist", sagen die Verteidiger des im NSU-Prozess Angeklagten – und fordern Freispruch.

Im NSU-Prozess hat der Verteidiger des Mitangeklagten André E. seinen Mandanten als bekennenden Rechtsextremisten bezeichnet. "Unser Mandant ist Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht", sagte Rechtsanwalt Herbert Hedrich zu Beginn seines Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München. E. ist wie Beate Zschäpe einer der fünf Angeklagten und soll dem "Nationalistischen Untergrund" über Jahre hinweg bei der Tarnung geholfen haben.

Die Anwälte Herbert Hedrich und Michael Kaiser haben einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Sie wiesen in ihrem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht sämtliche Anklagevorwürfe zurück, allen voran den Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord. Die von der Bundesanwaltschaft unterstellte enge Beziehung zu den drei mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe es nicht gegeben. Und es gebe keinen Hinweis, dass E. an der Beschaffung von Waffen oder Sprengstoff beteiligt gewesen sei oder von geplanten Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gewusst habe.

Hedrich sagte, er verteidige nicht die Gesinnung seines Mandanten und versuche auch nicht, die Taten des NSU zu rechtfertigen. Seine Aufgabe sei es aber, E. "gegen die gegen ihn gemachten Vorwürfe zu verteidigen". Für die meisten Prozessbeteiligten scheine dagegen schon die politische Gesinnung "als Tatausweis ausreichend zu sein".

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft für E. gefordert, unter anderem wegen Beihilfe zum Bombenanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln. E. hat nach Überzeugung der Ankläger damals das Wohnmobil gemietet, mit dem die Täter nach Köln fuhren. Zudem habe er bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen. Kurz nach dem Plädoyer erließ das Gericht Mitte September Haftbefehl gegen E., der nun ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt - wie zuvor schon Zschäpe und der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben.

Verwendete Quellen
  • dpa
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