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Rechtsextremer Ex-NPD-Chef Udo Voigt mit 73 Jahren verstorben


Rechtsextremer Politiker
Langjähriger NPD-Chef Udo Voigt ist tot

Von t-online, jha

Aktualisiert am 17.07.2025 - 21:24 UhrLesedauer: 2 Min.
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Udo Voigt: Der NPD-Politiker bei einem Neujahrsempfang in Saarbrücken im Jahr 2015. (Quelle: imago stock&people/imago-images-bilder)
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Udo Voigt war lange das Gesicht der NPD. Nun ist er im Alter von 73 Jahren gestorben, teilte seine inzwischen umbenannte Partei mit.

Der langjährige Vorsitzende der rechtsextremen Partei NPD, Udo Voigt, ist tot. Wie seine Partei Die Heimat am Donnerstag mitteilte, starb Voigt am 17. Juli nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 73 Jahren. In der Partei, die mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wurde, galt Voigt als Symbolfigur.

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Er hatte die Partei von 1996 bis 2011 geführt, gehörte bis zuletzt dem Vorstand an und saß von 2014 bis 2019 für die NPD im Europaparlament. Voigt versuchte über Jahrzehnte, die NPD – später Die Heimat – als zentrale Kraft am rechten Rand zu etablieren. Dabei grenzte er sich bewusst nicht vom offen rechtsextremen Milieu ab.

Soldat und rechtsextremer Netzwerker

Voigt hat zwölf Jahre lang als Zeitsoldat bei der Bundeswehr gedient. Währenddessen war er bereits Mitglied der NPD. Das Bundesverwaltungsgericht verwehrte ihm deshalb eine Tätigkeit als Berufssoldat.

In seiner Zeit als Vorsitzender grenzte Voigt die NPD nicht gegen Neonazis ab, sondern öffnete sie für diese Szene. In Ostdeutschland baute die Partei unter seiner Führung enge Kontakte zu sogenannten freien Kameradschaften auf. Voigt reiste zudem zu rechtsextremen Gruppierungen im Ausland, etwa zur griechischen Partei Goldene Morgenröte oder zu Veranstaltungen mit Vertretern der Hisbollah und dem russischen Nationalisten Alexander Dugin.

Vom Verfassungsschutz beobachtet

Die NPD und später Die Heimat wurden durchgehend vom Verfassungsschutz beobachtet. In einem Urteil vom Januar 2024 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Partei darauf abziele, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Voigt hatte sich in der Vergangenheit mehrfach über die deutsche Verfassungsordnung abwertend geäußert und Deutschland als "illegitimes System" bezeichnet.

Auch wegen seiner Auftritte wurde Voigt mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Er galt dennoch als strategisch versierter Funktionär innerhalb der rechtsextremen Szene und hatte dort Einfluss bis ins hohe Alter.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Partei "Die Heimat"
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