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NSU-Prozess: Beate Zschäpe beteuert Unschuld – Urteil am 11. Juli erwartet


Zschäpe beteuert Unschuld
Gericht legt Termin für Urteil im NSU-Prozess fest

Von afp, dpa, df

Aktualisiert am 03.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess bestreitet, Teil der rechten Szene gewesen zu sein.Vergrößern des BildesBeate Zschäpe im Gerichtssaal in München: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess bestreitet, Teil der rechten Szene gewesen zu sein. (Quelle: Christof Stache/Reuters-bilder)
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Fünf Jahre lang rollte das Oberlandesgericht München die Morde der NSU-Terroristen auf. Kurz vor der Urteilsverkündung behauptet die Hauptangeklagte erneut, sie sei unschuldig.

Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss. Am 11. Juli will das Gericht das Urteil gegen Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" sprechen, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Münchner Oberlandesgericht bekannt gab.


Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe distanzierte sich zum Prozessende noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", sagte die Hauptangeklagte in ihrem persönlichen Schlusswort. Sie habe keine Kenntnis gehabt, warum die beiden Täter ihre Opfer an den verschiedenen Tatorten auswählten. Rechtes Gedankengut habe für sie "gar keine Bedeutung" mehr, sagte Zschäpe.

Zschäpes Anwälte halten Angeklagte für unschuldig

Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP
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