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"Verunglimpfung des Staates"? | Bananenrepublik-Flaggen bei Pegida bleiben ohne Folgen


"Verunglimpfung des Staates"?
Bananenrepublik-Flaggen bei Pegida bleiben ohne Folgen

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

Aktualisiert am 13.08.2018Lesedauer: 2 Min.
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Zwist um Bananen: Polizisten stellten im August 2017 Fahnen mit Südfrucht-Aufdruck sicher. Jetzt steht fest, dass es sich nicht um eine Straftat handelte.Vergrößern des Bildes
Zwist um Bananen: Polizisten stellten im August 2017 Fahnen mit Südfrucht-Aufdruck sicher. Jetzt steht fest, dass es sich nicht um eine Straftat handelte. (Quelle: Josef A. Preiselbauer)

Deutschland-Fahnen mit Bananen darauf bei einer Pegida-Demo sind nun doch keine Straftat. Dafür kann das Abschneiden des goldenen Streifens aus der Flagge teuer werden. Wo beginnt das "Verunglimpfen von Symbolen des Staates"?

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Verfahren gegen Demonstranten aus dem Pegida-Umfeld eingestellt, die mit Deutschlandfahnen mit Bananen darauf protestiert hatten: Gerechtigkeit für Menschen von einem Staat, den sie als "Bananenrepublik" schmähen.

Mit der Südfrucht-Affäre hatten die Pegida-Demonstrationen in Dresden neue seltsame Blüten getrieben. Am 28. August 2017 hatten Demonstranten Deutschlandfahnen getragen und deutlich sichtbar ausgehängt, auf denen jeweils groß Bananen prangten.

Es war die plakative Reaktion darauf, dass es bereits bei der vorigen Demonstration Diskussionen um Fahnen gegeben hatte. Aktivisten der rechten "Heidenauer Wellenlänge" wollten es nun offenbar wissen, ausgegeben wurde die Obst-Beflaggung als Werk eines "Folks.Kunst-Kollektivs“.

Ermittlungen gegen sechs Beteiligte

Die Polizei Dresden gab sich wenig kunstsinnig und sah in der Provokation schlicht den Anfangsverdacht einer Straftat: Paragraf 90a des Strafgesetzbuchs sieht bis zu drei Jahren Haft vor für den, der „die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft“.

Es gab Diskussionen zwischen Demonstranten und Polizei, es gab Gerangel, es gab Beleidigungen – und die Fahnen wurden schließlich sichergestellt, zunächst bestätigt durch einen Richter. Gegen sechs Personen wurde ermittelt – mögliche Deutschland-Verunglimpfer.

Einer davon wurde auch zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt, erklärte auf t-online.de-Anfrage Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden. Dieser Mann hatte bei der Demo auch zwei Polizisten "Idioten" genannt, als sie die Personalien der Bananenfreunde wollten, wie die "Sächsische Zeitung" berichtete.

Die anderen Verfahren sind eingestellt, so Haase. Mangels Tatverdacht: Die Voraussetzungen für den Straftatbestand lagen nicht vor, so Haase. Das bedeutet: Eine Banane macht aus einer Deutschlandflagge noch keine Verunglimpfung des Staats. Ähnlich hatte bereits 2009 nach monatelanger Prüfung die Staatsanwaltschaft in Ellwangen entschieden, wie die "Welt" berichtete.

2500 Euro Strafe für gekürzte Flagge

Wegen einer mit einer Schere bearbeiteten Deutschlandflagge wurde dafür gerade in Berlin ein 38-Jähriger zu einer Geldstrafe in 50 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Informatiker hatte eine Fahne ohne den gelben Streifen am Arbeitsplatz gezeigt und ein Foto gepostet. "#Cutthegold" hatte er dazu geschrieben, schneide das Gold weg, wie die "taz" berichtete.

Für seine Verurteilung kam aus AfD-Kreisen Beifall. "Unsere Fahne ist, genau wie unser Land, heilig und darf niemals geschändet werden", empörte sich der Vorsitzende der Jungen Alternative Niedersachsen, Lars Steinke. Ihm droht aktuell der Parteirauswurf, weil er den Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg als Verräter bezeichnet hat.

Bei den Dresdner Bananenflaggen hatten AfD-Vertreter sich noch über das Einschreiten der Polizei mokiert. Diese Textilstücke sind inzwischen wieder zurückgegeben worden, wie die damalige Bananen-Wortführerin Madeleine Feige von der "Heidenauer Wellenlänge" t-online.de über Facebook mitteilen ließ. Sie selbst konnte wegen einer Sperrung nicht antworten.

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