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Grüne: Aus für Kohlekraftwerke möglichst ohne Entschädigung

Von dpa
Aktualisiert am 16.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Dreckschleuder: Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde wird mittelfristig wie alle anderen Kohlekraftwerke vom Netz gehen.
Dreckschleuder: Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde wird mittelfristig wie alle anderen Kohlekraftwerke vom Netz gehen. (Quelle: Patrick Pleul./dpa)
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Berlin (dpa) - Grünen-Chefin Annalena Baerbock plädiert dafür, beim Kohleausstieg auf Entschädigungen für die Stilllegung von Kohlekraftwerken so weit wie möglich zu verzichten.

Sie hat einen Zehn-Punkte-Fahrplan für die Umsetzung des Ausstiegs aus dem Kohlestrom in Deutschland vorgelegt, der dem "Handelsblatt" und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Neben konkreten Vorschlägen fürs Stillegen von Kraftwerken und Tagebauen geht es darin etwa auch um Arbeitsplätze und Hilfe beim Strukturwandel, den Ökostrom-Ausbau, Rekultivierung von Tagebauen und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.

Die Umsetzung des Kohleausstiegs hat begonnen, auch Gespräche mit Kraftwerksbetreibern wie RWE über Entschädigungen - Ziel ist eine einvernehmliche Lösung. Den Grünen geht es zu langsam voran.

Baerbocks Plan sieht vor, bis 2022 wie im Abschlussbericht der Kohlekommission vorgesehen rund drei Gigawatt Braunkohle-Leistung und rund vier Gigawatt Steinkohle zusätzlich vom Netz zu nehmen. Die sollten bei der Braunkohle "aufgrund Kraftwerksalter und Inflexibilität" die in den 60er und 70er Jahren in Betrieb genommen Blöcke A, B, D und E des Kohlekraftwerks Neurath und die Blöcke C, D und G des Kraftwerks Niederaußem in Nordrhein-Westfalen sein. Dazu sollen die Steinkohlekraftwerke Farge, Wilhelmshaven, Mehrum, Bergkamen, Heyden sowie der - bereits Ende März stillgelegte - Block K2 des Kraftwerks Gersteinwerk kommen.

Nach 2022 sollte es aus Baerbocks Sicht einen Abschaltplan geben für Kraftwerke, die älter als 25 Jahre sind. Um Entschädigungen für Tagebaue zu klären, solle ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Für Kraftwerke seien Entschädigungen zu prüfen, wenn sie keine 25 Jahre in Betrieb seien. Dabei müssten auch ab August 2021 geltende strengere EU-Emissionsgrenzwerte berücksichtigt werden, derentwegen Betreiber ein Interesse an der Abschaltung mancher Anlagen hätten.

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