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Nach Expertenanhörung: Weiter keine Lösung im Grundsteuerstreit in Sicht


Expertenanhörung bei Scholz
Weiter keine Lösung im Grundsteuerstreit in Sicht

Von dpa
Aktualisiert am 10.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Luftaufnahme zeigt Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser in Köln.Vergrößern des BildesEine Luftaufnahme zeigt Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser in Köln. (Quelle: Oliver Berg./dpa)
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Berlin (dpa) - Im Streit um die Reform der Grundsteuer zwischen Bayern und dem Bundesfinanzministerium scheint auch nach einer Anhörung mit Verfassungsrechtlern weiter keine Lösung in Sicht.

Mehrere Stunden hatten sich auf Einladung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Vertreter aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern in Berlin mit mehreren Experten über die Möglichkeiten sogenannter Länder-Öffnungsklauseln beraten. Über die konkreten Inhalte wurde zunächst nichts bekannt, alle Teilnehmer vereinbarten Stillschweigen.

Dem Vernehmen nach gingen aber auch unter den Verfassungsrechtlern die Meinungen darüber auseinander, ob für eine eigenständige Regelung der Grundsteuer in den Ländern zuvor das Grundgesetz geändert werden muss. Vor allem Bayern will, dass den Bundesländern erlaubt wird, von einer Bundesregelung abzuweichen. Der Freistaat will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, er verlangt deshalb eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer.

Das wird aber von Scholz bisher abgelehnt. Der Freistaat beruft sich auf eine Expertise des CSU-geführten Bundesinnenministeriums, welches bereits deutlich gemacht hat, dass Öffnungsklauseln aus seiner Sicht ohne eine Grundgesetzänderung möglich sind.

Scholz will ein sogenanntes wertabhängiges Modell: Bei der Berechnung der Grundsteuer sollen in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich soll erhalten bleiben.

Die Zeit für eine Lösung drängt. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Bundestag und Bundesrat müssen der komplexen Reform zustimmen.

Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte nach der Anhörung bei Scholz: "Wir hatten ein gutes Gespräch mit einem detaillierten Austausch zu den verfassungsrechtlichen Fragen. Ich hoffe sehr, dass es dazu beigetragen hat, jetzt schnell zu einer Lösung für die Reform der Grundsteuer zu kommen." Konkretes zur Anhörung sagte Schäfer nicht. Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) wollte nach der Sitzung nichts zur Anhörung sagen. Mit Blick auf den grundsätzlichen Streit zur Reform gab er sich gleichwohl aber kämpferisch: "Ich beharre weiterhin auf die von uns geforderte Länder-Öffnungsklausel."

Der Industrieverband BDI forderte eine "praxistaugliche und bürokratiearme" Reform. BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang sagte: "Der Bundesregierung läuft die Zeit davon. Es darf keine Steuererhöhungen durch die Hintertür geben." Die Berechnung der Grundsteuer auf Basis von Bodenrichtwerten sei der falsche Ansatz. Das wertunabhängige Flächenmodell sei die beste Wahl.

Mittelstandspolitiker von CDU und CSU verlangten, die Neuregelung komplett den Ländern zu überlassen. Der Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand in der Unionsfraktion hat beschlossen, die Bundesregierung zur Vorlage eines sogenannten Freigabegesetzes aufzufordern.

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