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AfD in Bremen: Staatsanwaltschaft dementiert Morddrohungen


AfD-Wahlkampf in Bremen
Staatsanwaltschaft dementiert angebliche Morddrohungen

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

13.05.2019Lesedauer: 2 Min.
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AfD-Vorsitzender Alexander Gauland: Er tritt wegen Drohungen nicht in Bremen auf – um Morddrohungen handelte es sich allerdings nicht.Vergrößern des Bildes
AfD-Vorsitzender Alexander Gauland: Er tritt wegen Drohungen nicht in Bremen auf – um Morddrohungen handelte es sich allerdings nicht. (Quelle: imago-images-bilder)

Wegen angeblicher Morddrohungen hat die AfD eine Wahlkampfveranstaltung mit Alexander Gauland in Bremen abgesagt. Die Ermittler bewerten die Drohungen aber anders.

Bei den Drohungen, die zur Absage einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Bremen geführt haben, hat es sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Bremen nicht um Morddrohungen gehandelt. Das bestätigte Staatsanwalt Frank Passade auf Anfrage von t-online.de. Zuvor hatten "Weser-Kurier" und "taz" über die Einschätzung der Ermittler berichtet. Bei der Veranstaltung sollte ursprünglich auch AfD-Vorsitzender Alexander Gauland auftreten.

"Rechtlich nicht haltbar"

Zwar habe der Pächter des Saals zwei anonyme Telefonanrufe erhalten, in denen er aufgrund der geplanten Veranstaltung bedroht worden sei, sagte Staatsanwalt Passade. Der Pächter habe daraufhin gegenüber der Partei von "Morddrohungen" gesprochen. "Eine Morddrohung kann man da aber nicht reininterpretieren", sagte Passade zu t-online.de. "Das ist rechtlich nicht haltbar."

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge bedrohte ein erster Anrufer den Pächter: Ob er sich die Veranstaltung gut überlegt habe? Die Veranstaltung hätte Konsequenzen. Ein zweiter Anrufer habe den Pächter erneut bedroht. Er solle sich die Veranstaltung gut überlegen – das könne eskalieren, es könne etwas passieren. "Das war sicher eine Drohung", sagte Passade dazu. Eine Morddrohung sei aber nicht herauszulesen.

Auch Unstimmigkeiten bei Überfall auf Magnitz

Die AfD hatte hingegen von Morddrohungen gesprochen und so die Absage der Veranstaltung begründet. Die Polizei hatte zwar ein eingeleitetes Strafverfahren bestätigt, nicht aber den Inhalt der Drohungen. Die Täter sind derzeit noch unbekannt – ebenso wie in einem weiteren Verfahren. Denn für besondere Aufmerksamkeit hatten die Drohungen gesorgt, da im Januar der Bremer Landesvorsitzende Frank Magnitz von Unbekannten schwer verletzt worden war.


Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass frühere Angaben der Partei zum Hergang der Tat falsch sind. Die Verletzungen seien allein auf den Sturz in Folge des Angriffs zurückzuführen. Das gehe aus einem Gutachten hervor – und auch auf Video-Aufnahmen der Tat sei kein Schlaggegenstand zu sehen, wie zuvor von der Partei behauptet worden war. Tatverdächtige wurden bislang nicht ermittelt.

Verwendete Quellen
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