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AfD in Bremen: Staatsanwaltschaft dementiert Morddrohungen


Staatsanwaltschaft dementiert angebliche Morddrohungen


13.05.2019Lesedauer: 2 Min.
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AfD-Vorsitzender Alexander Gauland: Er tritt wegen Drohungen nicht in Bremen auf – um Morddrohungen handelte es sich allerdings nicht.
AfD-Vorsitzender Alexander Gauland: Er tritt wegen Drohungen nicht in Bremen auf – um Morddrohungen handelte es sich allerdings nicht. (Quelle: imago-images-bilder)

Wegen angeblicher Morddrohungen hat die AfD eine Wahlkampfveranstaltung mit Alexander Gauland in Bremen abgesagt. Die Ermittler bewerten die Drohungen aber anders.

Bei den Drohungen, die zur Absage einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Bremen gefΓΌhrt haben, hat es sich nach EinschΓ€tzung der Staatsanwaltschaft Bremen nicht um Morddrohungen gehandelt. Das bestΓ€tigte Staatsanwalt Frank Passade auf Anfrage von t-online.de. Zuvor hatten "Weser-Kurier" und "taz" ΓΌber die EinschΓ€tzung der Ermittler berichtet. Bei der Veranstaltung sollte ursprΓΌnglich auch AfD-Vorsitzender Alexander Gauland auftreten.

"Rechtlich nicht haltbar"

Zwar habe der PΓ€chter des Saals zwei anonyme Telefonanrufe erhalten, in denen er aufgrund der geplanten Veranstaltung bedroht worden sei, sagte Staatsanwalt Passade. Der PΓ€chter habe daraufhin gegenΓΌber der Partei von "Morddrohungen" gesprochen. "Eine Morddrohung kann man da aber nicht reininterpretieren", sagte Passade zu t-online.de. "Das ist rechtlich nicht haltbar."

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge bedrohte ein erster Anrufer den PΓ€chter: Ob er sich die Veranstaltung gut ΓΌberlegt habe? Die Veranstaltung hΓ€tte Konsequenzen. Ein zweiter Anrufer habe den PΓ€chter erneut bedroht. Er solle sich die Veranstaltung gut ΓΌberlegen – das kΓΆnne eskalieren, es kΓΆnne etwas passieren. "Das war sicher eine Drohung", sagte Passade dazu. Eine Morddrohung sei aber nicht herauszulesen.

Auch Unstimmigkeiten bei Überfall auf Magnitz

Die AfD hatte hingegen von Morddrohungen gesprochen und so die Absage der Veranstaltung begrΓΌndet. Die Polizei hatte zwar ein eingeleitetes Strafverfahren bestΓ€tigt, nicht aber den Inhalt der Drohungen. Die TΓ€ter sind derzeit noch unbekannt – ebenso wie in einem weiteren Verfahren. Denn fΓΌr besondere Aufmerksamkeit hatten die Drohungen gesorgt, da im Januar der Bremer Landesvorsitzende Frank Magnitz von Unbekannten schwer verletzt worden war.


Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass frΓΌhere Angaben der Partei zum Hergang der Tat falsch sind. Die Verletzungen seien allein auf den Sturz in Folge des Angriffs zurΓΌckzufΓΌhren. Das gehe aus einem Gutachten hervor – und auch auf Video-Aufnahmen der Tat sei kein Schlaggegenstand zu sehen, wie zuvor von der Partei behauptet worden war. TatverdΓ€chtige wurden bislang nicht ermittelt.

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