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Vorwurf des Rechtsterrorismus: Generalbundesanwalt klagt "Revolution Chemnitz" an


Vorwurf des Rechtsterrorismus
Generalbundesanwalt klagt "Revolution Chemnitz" an

Von dpa
Aktualisiert am 25.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Mutmaßliche Rechtsterroristen werden nach ihrer Festnahme zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gebracht.Vergrößern des BildesMutmaßliche Rechtsterroristen werden nach ihrer Festnahme zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gebracht. (Quelle: Christoph Schmidt/Archiv./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Medienberichten zufolge Anklage gegen acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe "Revolution Chemnitz" erhoben.

Den Männern werde vorgeworfen, sich im September vergangenen Jahres zusammengeschlossen zu haben, um Anschläge zu begehen, heißt es in einem Bericht von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung". Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Anklage, ohne weitere Details zu nennen. Eine Sprecherin verwies auf eine Pressemitteilung dazu, die ursprünglich noch im Laufe des Tages veröffentlicht werden sollte. Am Abend hieß es jedoch, das werde nicht mehr am Dienstag der Fall sein.

Die Männer sollen auch einen bürgerkriegsartigen Aufstand in Berlin geplant haben, berichtete der Rechercheverbund. Grundlage für die Anklage sei die Auswertung von Chat-Protokollen auf den Handys der Beschuldigten.

Der Generalbundesanwalt ermittelt seit geraumer Zeit gegen die Gruppierung. Die acht Männer sitzen in Untersuchungshaft. Ein Großteil von ihnen zählt den bisherigen Ermittlungen zufolge zu den führenden Köpfen der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz.

Der Generalbundesanwalt war kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit am 1. Oktober 2018 gegen die Gruppe vorgegangen nach Hinweisen, dass für den 3. Oktober Gewaltaktionen in Berlin geplant gewesen sein sollen. Generalbundesanwalt Peter Frank hatte im März das Verfahren gegen "Revolution Chemnitz" im Bereich Rechtsterrorismus als "eines der bedeutendsten Verfahren, die wir gegenwärtig führen" bezeichnet.

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