Fall LĂŒbcke: Stephan E. soll Asylbewerber attackiert haben
Kassel (dpa) - Die Ermittlungen gegen den TatverdĂ€chtigen im Mordfall LĂŒbcke weiten sich aus. Stephan E. werde verdĂ€chtigt, vor dreieinhalb Jahren einen irakischen Asylbewerber nahe einer FlĂŒchtlingsunterkunft im nordhessischen Lohfelden mit einem Messer attackiert zu haben.
Das teilte die Staatsanwaltschaft Kassel am Freitag mit. In dem damals ungelösten Altfall werde nun gegen Stephan E. wegen versuchten Totschlags ermittelt.
Der 22 Jahre alte Asylbewerber sei am 6. Januar 2016 auf dem Weg von der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung Lohfelden zu einer Tankstelle hinterrĂŒcks von einem TĂ€ter attackiert worden, der sich auf einem Fahrrad genĂ€hert habe. Das Opfer habe eine nicht unerhebliche Schnittverletzung an der rechten Schulter erlitten. Der Radfahrer habe seine Fahrt fortgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft berichtete, dass sich nun Anhaltspunkte ergeben hĂ€tten, dass Stephan E. möglicherweise auch diese Tat begangen haben könnte. Es gebe einen Anfangsverdacht. Wie die Ermittler darauf kamen, teilten sie nicht mit - aus ermittlungstaktischen GrĂŒnden, wie es hieĂ. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei am Donnerstag die Wohnung von Stephan E. in Kassel durchsucht worden, potenzielle Beweismittel seien sichergestellt worden. ZunĂ€chst hatte unter anderem "Spiegel Online" ĂŒber die neuen Ermittlungen berichtet.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit: "Ob sich der gegen den Beschuldigten gerichtete anfĂ€ngliche Tatverdacht bestĂ€tigen wird, bleibt dem Ausgang der weiteren Ermittlungen vorbehalten." Die Bundesanwaltschaft werde laufend unterrichtet, um eine Entscheidung zur Ăbernahme des Verfahrens treffen zu können.
Der Rechtsextremist Stephan E. soll im Juni den Kasseler RegierungsprĂ€sidenten Walter LĂŒbcke (CDU) mit einem Kopfschuss getötet haben. Der mutmaĂliche TĂ€ter, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mordes ermittelt, sitzt in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der 45-jĂ€hrige Stephan E. hatte die Tat zunĂ€chst gestanden und sein GestĂ€ndnis dann widerrufen.