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Gericht: Deutschland muss IS-Anhängerin mit Kindern zurückholen


Gericht entscheidet
Deutschland muss IS-Anhängerin mit Kindern zurückholen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 07.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Menschen im syrischen Flüchtlingslager Al-Hol: Ein Gericht hat entschieden, dass Deutschland eine IS-Anhängerin mit ihren Kindern zurückholen muss.Vergrößern des BildesMenschen im syrischen Flüchtlingslager Al-Hol: Ein Gericht hat entschieden, dass Deutschland eine IS-Anhängerin mit ihren Kindern zurückholen muss. (Quelle: Ali Hashisho/Reuters-bilder)
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Deutschland muss nach einem Gerichtsbeschluss eine Mutter zusammen mit ihren drei kleinen Kindern aus einem syrischen Lager zurückholen. Die Regierung befürchtete, dass die Frau eine Gefahr für die Sicherheit sein könnte.

Deutschland muss sich um die Rückreise einer Mutter, die sich mit ihren Kindern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, kümmern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde der Bundesrepublik gegen die einstweilige Anordnung zurück, die Kinder zusammen mit ihrer Mutter aus dem syrischen Flüchtlingslager Al-Hol nach Deutschland zu holen. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.

Die Deutsche war laut Gericht 2014 mit zwei der drei Kinder in das Gebiet des sogenannten Islamischen Staats (IS) gereist, das dritte Kind wurde dort geboren. Das Auswärtige Amt hatte demnach die Rückholung der Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens bereits in die Wege geleitet, die der Mutter aber abgelehnt. Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückkehr der Frau entgegen, da sie sich dem IS angeschlossen habe.

Das Gericht konnte keine konkrete Gefahr feststellen

Das Oberverwaltungsgericht entschied aber, die zwei, sieben und acht Jahre alten Kinder müssten gemeinsam mit ihrer Mutter zurück, weil die Kleinen traumatisiert und zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen seien. Der Schutz des familiären Verbundes nach dem Grundgesetz habe hier Vorrang.


Zu den Sicherheitsaspekten meinte das Gericht, für eine konkrete Gefährlichkeit der Mutter habe die Bundesregierung keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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