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Grundrente: Regierung einigt sich auf letzte Details des Rentenzuschlags


Durchbruch bei Streitthema
Regierung einigt sich auf letzte Details der Grundrente

Von afp
Aktualisiert am 06.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Zuschlag für Geringverdiener: Die Grundrente soll Menschen mit kleinen Einkommen, die lange in die Rentenkassen eingezahlt haben, finanziell entlasten.Vergrößern des Bildes
Zuschlag für Geringverdiener: Die Grundrente soll Menschen mit kleinen Einkommen, die lange in die Rentenkassen eingezahlt haben, finanziell entlasten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Grundrente ist ein zentrales Anliegen der SPD. Monatelang hat die Koalition darum gerungen. Nun soll das Gesetz, mit dem Geringverdiener nach 33 Beitragsjahren einen Zuschlag auf die Rente bekommen, fertig sein.

Die Bundesregierung hat im Streit über die geplante Grundrente letzte Details geklärt. Wie die Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit mitteilten, ist ein "angepasster Gesetzentwurf" in die Ressortabstimmung gegangen. Die Vorlage solle wie von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplant am 12. Februar im Bundeskabinett beraten werden.

Geringverdiener sollen der Einigung zufolge nach 33 Beitragsjahren einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der nach 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Einkommen über 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro sollen zu 60 Prozent angerechnet werden. Über 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro wird es vollständig angerechnet.

Mögliche Kapitalerträge werden bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt. Sie müssen der Rentenversicherung vollständig mitgeteilt werden, diese kann sie dann überprüfen. "Die Grundrente wird so möglichst zielgenau ausgestaltet", hieß es in der Erklärung der beiden Ministerien. "Es bekommen diejenigen eine Grundrente, die sie wirklich brauchen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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