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Beschwerde gegen besonderen Kündigungsschutz unzulässig


Klage unzulässig
Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Mieterschutz gescheitert

Von afp
03.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Bundesverfassungsgericht: Die Kammer des Gerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass der Beschwerdeführer nicht dargelegt habe, dass er von den Regelungen betroffen sei.Vergrößern des BildesBundesverfassungsgericht: Die Kammer des Gerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass der Beschwerdeführer nicht dargelegt habe, dass er von den Regelungen betroffen sei. (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
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Ein Kläger legt gegen den Schutz vor Kündigung der Wohnung in der Corona-Krise eine Beschwerde ein. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die Klage nicht zulässig ist.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Übergangsregelungen zum Kündigungsschutz für Mieter in der Corona-Krise ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe stufte die Klage in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss als unzulässig ein und nahm sie nicht zur Entscheidung an.

Die in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossene Regelung soll Mieter oder auch Pächter schützen, damit sie nicht ihre Wohnung oder ihr Geschäft verlieren.

Beschwerdeführer erklärte eigene Betroffenheit nicht

Die mit der Verfassungsbeschwerde befasste Kammer des Bundesverfassungsgerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass der Beschwerdeführer nicht dargelegt habe, dass er von den Regelungen betroffen sei. Zudem fehle es an einer Auseinandersetzung mit dem Sinn und Zweck der Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten.

Die am Mittwoch in Kraft getretene Regelung legt fest, dass Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie gekündigt werden kann. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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