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Corona-Krise: Polizei bringt "Coronoia"-Anwältin Beate Bahner in die Psychiatrie


Zeugen riefen Polizei
Polizei bringt "Coronoia"-Anwältin Bahner in die Psychiatrie

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

Aktualisiert am 14.04.2020Lesedauer: 3 Min.
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Aufnahmebereich in einer psychiatrischen Klinik (Symbolbild): Die Hintergründe der Tat werden nun ermittelt.Vergrößern des Bildes
Aufnahmebereich in einer psychiatrischen Klinik (Symbolbild): Anwältin Beate Bahner wurde in eine Heidelberger Einrichtung gebracht und musste in einem abgeschlossenen Raum auf dem Boden schlafen, wie es in einer Sprachnachricht heißt. (Quelle: HRSchulz/imago-images-bilder)

Die als "Coronoia"-Anwältin bekannt gewordene Heidelberger Juristin Beate Bahner ist in die Psychiatrie gebracht worden. Sie selbst sagt offenbar in einer Tondatei, sie fühle sich dort zumindest sicher.

Kurz nach einem von ihr angekündigten Rückzug aus der Öffentlichkeit ist die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Zuvor hatte sie offenbar fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt.

Bahner war in den vergangenen Tagen mit einem Aufruf zu bundesweiten Demonstrationen und einem Eilantrag für die Aufhebung aller Corona-Schutzmaßnahmen bekannt geworden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Antrag aus diversen Gründen für unzulässig erklärt.

Bahner hatte daraufhin geschrieben, es sei ihr "leider nicht gelungen, (...) die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland (...) vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat." Sie erließ auch eine "Corona-Auferstehungs-Verordnung“, mit der sie Theater, Kinos, Saunen, Kirchen und Bordelle wieder für geöffnet erklärte.

Beate Bahner stoppte Auto und bat um Hilfe

Am Sonntagabend um 19 Uhr hatte sie auf ihrer Internetseite ein Statement veröffentlicht, in dem sie ankündigte, sich zunächst für einige Wochen eine Auszeit zu nehmen. Kurz danach hielt sie auf der Straße Autofahrer an und bat sie, die Polizei zu rufen.

In einer Tondatei, die sie offenbar ihrer Schwester gesendet hatte und die auf Telegram veröffentlicht wurde, heißt es: Sie sei auf die Straße gerannt, weil sie sich durch zwei mutmaßliche Killer vor ihrer Tür bedroht gefühlt habe. Sie habe die Insassen eines Autos um Hilfe gebeten.

Ein Beamter bestätigten am Montagabend auf Anfrage beim Polizeipräsidium Mannheim, die Frau habe einen "sehr verwirrten Eindruck" gemacht. Zuerst hatte die Rhein-Neckar-Zeitung darüber berichtet. Am Dienstag ergänzte die Polizei noch, gegen Bahner werde ermittelt, weil sie mehrfach gegen einen Beamten getreten habe. Dazu sei es gekommen, als die Einsatzkräfte sie festgehalten hätten.

In der Sprachnachricht schilderte die Anwältin, sie sei mit Handschellen gefesselt in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Nach dem Gespräch mit einer Ärztin habe sie die Nacht als einzige Patientin in einer Isolierstation verbracht. Am Sonntag habe sie dann ein Zimmer mit Bad und ihr Handy erhalten sowie Bücher gebracht bekommen. Sie sage außerdem, sie sei dort in Sicherheit "vor ganz dunklen Mächten", Besuche seien nicht möglich.

Der Staatsschutz ermittelt gegen die Anwältin seit der vergangenen Woche wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten. Sie hatte dazu aufgefordert, die Corona-Regeln nicht mehr zu beachten. Außerdem rief sie zu bundesweiten Demonstrationen gegen die Corona-Einschränkungen auf. Ihre Internetseite war zeitweise abgeschaltet worden. Polizei und Staatsanwaltschaft betonten am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung, dass die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik nicht eine Maßnahme aus dem Ermittlungsverfahren sei.

Bahner war nach Angaben der Klinik auch am Dienstagmittag noch dort. Ein witerer Aufenthalt lässt darauf schließen, dass ein Richter einem Antrag auf Unterbringung zugestimmt hat. So sieht es das Gesetz für eine weitere Unterbringung vor. Weder das Amtsgericht Heidelberg noch die Klinik wollten das bestätigen. Zu solchen Fragen dürfen sie sich rechtlich nicht äußern, weil die Betroffenenrechte so schwer wiegen.

Der Text wurde aktualisiert mit neuen Informationen von der Polizei und mit der Information, dass Amtsgericht und Klinik keine Angaben zu einer richterlichen Entscheidung machen.

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