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Coronavirus in Sachsen: Betrug? Auszahlung von Soforthilfen gestoppt


Betrügerische Webseiten entdeckt
Auszahlung von Corona-Soforthilfen in Sachsen gestoppt

Von dpa-afx
Aktualisiert am 17.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Sachsen, Dresden: Eine Frau füllt am Computer auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank einen Antrag auf Corona-Soforthilfe Zuschuss aus.Vergrößern des BildesSachsen, Dresden: Eine Frau füllt am Computer auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank einen Antrag auf Corona-Soforthilfe Zuschuss aus. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)
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Schon in NRW musste nach Betrügereien das Soforthilfe-Programm für kleine Betriebe in der Corona-Krise zeitweise gestoppt worden. Nun steht der Freistaat vor einem ähnlichen Problem.

Auch in Sachsen sind betrügerische Webseiten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht. "Die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes wird bis zur Klärung des Sachverhaltes gestoppt", teilte die Sächsische Aufbaubank (SAB) am Donnerstagabend mit. "Die Darlehen des Freistaates Sachsen sind davon nicht betroffen." Die Bank habe "alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden".

Anträge für beide Programme könnten weiterhin gestellt werden, erklärte die Bank. Um Schäden zu vermeiden, sollten Antragsteller beim Aufrufen der Webseite zur Antragstellung auf die korrekte Schreibweise der Internetadresse der SAB achten: https://www.sab.sachsen.de/.

In NRW hatte es schon ähnliche Probleme gegeben

Zuvor war in Nordrhein-Westfalen nach Betrügereien das Soforthilfe-Programm für kleine Betriebe in der Corona-Krise zeitweise gestoppt worden. An diesem Freitag soll es wieder anlaufen und dann auch besser vor Betrug geschützt sein.

Noch vor einer Woche hatte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) gesagt, im Freistaat gebe es bisher keine Erkenntnisse zu möglichen Betrugsversuchen. Sachsen habe verglichen mit anderen Bundesländern auch den Vorteil, dass Anträge nur über ein Förderportal möglich seien.

Sachsen will Corona-Schutz-Verordnung beschließen

Die sächsische Regierung will heute zudem ihre neue Corona-Schutz-Verordnung beschließen. Bund und Länder hatten sich am vergangenen Mittwoch über eine Lockerung der bisherigen Vorgaben in einzelnen Bereichen verständigt. Konkret müssen das aber die Länder umsetzen. Eine völlige Aufhebung aller Beschränkungen und Schließungen wurde als verfrüht verworfen, um das Infektionsrisiko nicht wieder zu erhöhen.

Menschen benötigen fortan aber keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Besucher müssen allerdings Abstandsregeln einhalten. Wie bisher können Geschäfte für den täglichen Bedarf wie etwa Supermärkte, Getränkemärkte, Hofläden oder mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel ihre Waren anbieten. Museen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten bleiben hingegen weiterhin geschlossen.

Wenn das Kabinett der Verordnung zustimmt, tritt sie am kommenden Montag in Kraft und gilt dann zunächst bis zum 3. Mai.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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