t-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland
Such IconE-Mail IconMenΓΌ Icon

MenΓΌ Icont-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland
Such Icon
HomePolitikDeutschland

Bundesverfassungsgericht: Kein generelles Verbot von Freitagsgebeten im Ramadan


Freitagsgebete im Ramadan dΓΌrfen nicht generell verboten werden

Von dpa
29.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Gebet mit Muslimen zum Ramadan in Berlin Wedding (Archivbild): "Die Fastenzeit ist sehr gut, sie macht mich stark."Vergrâßern des BildesGebet mit Muslimen zum Ramadan in Berlin Wedding (Archivbild): Ein generelles Verbot von Gottesdiensten ist nach Ansicht der Verfassungsrichter nicht rechtens. (Quelle: epd-bild/Rolf Zâllner/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Im Fastenmonat Ramadan treffen die Gottesdienst-Verbote wegen Corona Muslime besonders hart. Das Bundesverfassungsgericht sieht das Infektionsrisiko. Ein Verbot ohne jede Ausnahme geht aber zu weit.

Freitagsgebete im muslimischen Fastenmonat Ramadan dΓΌrfen auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden. Im Einzelfall mΓΌsse es mΓΆglich bleiben, nach eingehender PrΓΌfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter setzten im Eilverfahren auf Antrag eines religiâsen Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Diese hatte keine Mâglichkeit für Ausnahmen vorgesehen. (Az. 1 BvQ 44/20)

Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei "nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive EinschÀtzung in keinem Fall erfolgen kann", hieß es zur Begründung. Die Entscheidung gilt nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.

Verein bot umfangreiche Vorkehrungen an

Der Verein mit rund 1.300 Mitgliedern hatte umfangreiche Schutzvorkehrungen angeboten. So sollten mehrere Freitagsgebete nacheinander abgehalten werden, um die Veranstaltungen klein zu halten. Die GlÀubigen sollten verpflichtet sein, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Sicherheitsabstand zwischen ihnen sollte viermal grâßer sein als momentan beim Einkaufen gefordert.

Das NiedersÀchsische Oberverwaltungsgericht hatte trotzdem ein wesentlich hâheres Ansteckungsrisiko gesehen. Beim gemeinsamen Beten und Singen sei mit einem hohen Virenausstoß zu rechnen. Gerade im Ramadan sei zu befürchten, dass die Kontrollen versagten und die AbstÀnde stÀndig unterschritten würden. Damit seien Gottesdienste eher wie Konzerte oder Sportveranstaltungen zu bewerten.

Anrag auf Ausnahmegenehmigung muss mΓΆglich sein

Das sehen die Verfassungsrichter differenzierter. EinkΓ€ufe und Gottesdienste seien tatsΓ€chlich nicht vergleichbar – schon allein deshalb, weil es bei den Glaubensgemeinschaften ganz andere Unterschiede bei Grâße und Struktur gebe. Bei den Freitagsgebeten des Vereins zum Beispiel werde nach dessen Angaben gar nicht gesungen und der Imam bete laut vor. Außerdem seien alle Gemeindemitglieder den Verantwortlichen bekannt und kΓΆnnten einzeln eingeladen werden.

Die Richter kommen deshalb zu dem Schluss, dass es dem Verein zumindest mâglich sein muss, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Bei der Entscheidung darüber müssten die Behârden "das Gewicht des mit dem Verbot verbundenen Eingriffs in die Glaubensfreiheit" berücksichtigen - "das hier insbesondere hinsichtlich des Freitagsgebets im Fastenmonat Ramadan besonders groß ist".

Der Beschluss nennt aber auch Punkte, die gegen eine Genehmigung sprechen kânnen. So komme es darauf an, ob die Einhaltung der Auflagen und BeschrÀnkungen effektiv kontrolliert werden kânne. Auch die ârtlichen Gegebenheiten sowie die Struktur und Grâße der Glaubensgemeinschaft sollen eine Rolle spielen - genauso wie die Frage, wie stark die jeweilige Region vom Coronavirus betroffen ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website