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Corona-Krise: Verfassungsrechtler Papier sieht Freiheitsrechte in Gefahr


Corona-Krise
Verfassungsrechtler Papier sieht Freiheitsrechte in Gefahr

Von dpa
01.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Hans-Jürgen Papier: Der frühere Verfassungsgerichts-Präsident mahnt den Schutz der Freiheit an.Vergrößern des BildesHans-Jürgen Papier: Der frühere Verfassungsgerichts-Präsident mahnt den Schutz der Freiheit an. (Quelle: Rainer Unkel/imago-images-bilder)
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Er war mal Präsident des Verfassungsgerichts – und sorgt sich nun um Freiheit und Rechtsstaat: Hans-Jürgen Papier schaltet sich in die Debatte um die Corona-Beschränkungen ein.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat den Schutz der Freiheitsrechte in der Coronavirus-Krise betont. In der Krise seien nicht die Maßnahmen der Lockerung rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung von Beschränkungen der Grundrechte, sagte Papier in einem Streitgespräch im "Spiegel". "Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Sinn und Zweck eines Verfassungsstaates in erster Linie der Schutz der Freiheit ist." Der Gesundheitsschutz rechtfertige nicht jedweden Freiheitseingriff.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die Konkurrentin in dem Streitgespräch, verteidigte die Einschränkungen für den Gesundheitsschutz. "Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass der Staat eine besondere Schutzpflicht für das menschliche Leben hat, da es einen Höchstwert in unserer Verfassungsordnung darstellt." Es werde aber "mit Hochdruck" daran gearbeitet, nicht einen Tag länger als nötig auf Freiheiten verzichten zu müssen.

In dem Gespräch bemängelte Papier, dass die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen in der Corona-Pandemie von Bundesland zu Bundesland verschieden gewertet werde. Dabei handele es sich um eine Rechtsfrage und nicht um eine politische Frage.

Kritisch äußerte sich der ehemalige Verfassungsrichter auch zu dem Vorschlag, Risikogruppen von einzelnen Lockerungen auszunehmen: "Gebote oder Verbote allein auf bestimmte Altersgruppen oder auf Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen zu beziehen, wäre außerdem eine ungerechtfertigte Diskriminierung."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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