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Union und SPD einigen sich auf Verfassungsschutzgesetz


Keine Online-Durchsuchungen
Seehofer: Union und SPD einigen sich auf Verfassungsschutzgesetz

06.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Horst Seehofer: Laut dem Bundesinnenminister haben sich die Koalitionspartner auf ein neues Verfassungsschutzgesetz geeinigt.Vergrößern des BildesHorst Seehofer: Laut dem Bundesinnenminister haben sich die Koalitionspartner auf ein neues Verfassungsschutzgesetz geeinigt. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Was soll dem Inlandsgeheimdienst erlaubt sein und was nicht? Darum gab es immer wieder Streit in der Groko. Nun haben Union und SPD sich auf ein neues Verfassungsschutzgesetz geeinigt.

Im Streit über neue Befugnisse für den Verfassungsschutz haben sich Union und SPD nach den Worten von Innenminister Horst Seehofer grundsätzlich auf einen Kompromiss geeinigt. Wie der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag sagte, ist die SPD bereit, dem Inlandsgeheimdienst mehr Möglichkeiten zu geben, eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen, die sogenannte Quellen- Telekommunikationsüberwachung.

Der Koalitionspartner wolle jedoch die von der Union vorgeschlagene Online-Durchsuchung von Festplatten oder Computern nicht mittragen, sagte Seehofer weiter. "Jetzt können Sie als Minister sagen: Ich mache nichts oder ich setze um, was politisch möglich ist. Wir haben uns in der Union entschieden, das neue Verfassungsschutzgesetz ins Kabinett einzubringen, mit der Quellen- Telekommunikationsüberwachung, aber ohne Online-Durchsuchung."

Koalitionsvertrag beinhaltet "maßvolle" Ausweitung der Kompetenzen

Im Justizministerium hieß es, die regierungsinterne Abstimmung laufe. Man sei in guten Gesprächen. Zugleich wurde auf den Koalitionsvertrag verwiesen, wonach die Kompetenzen des Verfassungsschutzes "maßvoll" ausgeweitet werden sollen, bei gleichzeitiger Stärkung der parlamentarischen Kontrolle.

Zuvor hatte Seehofer schon auf die von ihm ursprünglich angestrebte Erlaubnis verzichtet, Daten von Kindern zu speichern. Sein Ministerium hatte einen ersten Entwurf bereits vor gut einem Jahr an das Justizministerium weitergeleitet. Das Ministerium, das damals noch von Katarina Barley (SPD) geleitet wurde, wies den Entwurf für ein Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz" damals allerdings ohne inhaltliche Prüfung zurück.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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