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Polizei rechnet beim Verbot von Corona-Demo in Berlin mit "Querdenken" ab


Corona-Proteste
Polizei rechnet im Verbotsbescheid mit "Querdenken" ab

  • Lars Wienand
  • Jonas Mueller-Töwe
Von Lars Wienand, Jonas Mueller-Töwe

26.08.2020Lesedauer: 4 Min.
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Bühne für die Polizei: Am 1. August wurde die Corona-Demonstration abgebrochen. Mit den Erfahrungen von der Kundgebung argumentiert die Berliner Landespolizeidirektion jetzt im Verbot für Kundgebungen am Wochenende.Vergrößern des Bildes
Bühne für die Polizei: Am 1. August wurde die Corona-Demonstration abgebrochen. Mit den Erfahrungen von der Kundgebung argumentiert die Berliner Landespolizeidirektion jetzt im Verbot für Kundgebungen am Wochenende. (Quelle: Christoph Soeder/dpa-bilder)

Berlins Innensenator will Berlin nicht als "Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten" und verbietet die Demo am 29. August. In der Verbotsverfügung tauchen solche politischen Gründe nicht auf – dafür findet sich eine brisante Zahl.

Seit dem Verbot der Corona-Demos in Berlin tobt eine Debatte darum: Wird aus politischen Gründen die Versammlungsfreiheit eingeschränkt? Den Verdacht hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) auch noch mit einer Aussage genährt. "Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird", erklärte er zum Verbot. AfD-Chef Jörg Meuthen fordert deshalb sogar seinen Rücktritt.

t-online.de liegt die Verfügung vor, in der Berlins Landespolizeidirektion "Querdenken-711"-Gründer Michael Ballweg die Versammlung verbietet. Dort wird im Gegensatz zur politischen Begründung nüchtern vorgerechnet, dass "Querdenken" den Infektionsschutz nicht einhalten wird: Der Veranstalter habe bereits bei der vergangenen Demo die Teilnehmer nicht in den Griff bekommen. Bei der kommenden Kundgebung mit noch mehr Teilnehmern sei mit noch mehr Problemen zu rechnen – und das bei gegenüber Anfang August gestiegenen Infektionszahlen. Die Veranstalter hatten diesmal offenbar sogar einen Verzicht von Mund-Nasen-Bedeckungen angepeilt.

Das war angemeldet: In Berlin waren verschiedene Veranstaltungen von verschiedenen "Corona-Gegnern" geplant. Ballweg hatte die größten angekündigt: Eine Kundgebung mit 22.500 Menschen auf der Straße des 17. Juni am 29. August und anschließend eine 14-tägige Dauermahnwache dort mit der gleichen Teilnehmerzahl. Die Teilnehmer der Dauermahnwache nennen sich intern schon "Quer-Camper". Das Verbot des Zeltlagers ist von der Polizei schnell begründet: Der Straßenbereich sei für Zelte und ähnliche Übernachtungsmöglichkeiten ungeeignet, die Nutzung des Tiergartens führe zu einer nachhaltigen Beschädigung der Grünanlage. Bei der Versammlung ist die Begründung komplizierter.

Bedenken wegen der Teilnehmerzahl: Bei der Teilnehmerzahl fällt der Widerspruch zwischen den öffentlichen Ankündigungen der "Querdenker" und der angemeldeten Zahl auf. Zur Demo am 29. August erklärt "Querdenken", es sei ganz Europa eingeladen. Angemeldet worden sind trotzdem nur 22.500 Teilnehmer.

Das war schon bei der Demo am 1. August so: Danach war von bis zu 1,3 Millionen gesprochen worden. Angemeldet hatten die Veranstalter nur 10.000. Laut Verbotsverfügung waren es aber schließlich 30.000.

Brisant: Mit dieser Zahl korrigiert die Polizei auch ihre bisherige Angabe von 20.000 Teilnehmern, die aus der "Querdenken"-Bewegung heftig kritisiert wurde.

Da diesmal Bustransporte besser organisiert sind und andere Gruppen aufgerufen haben, befürchtete die Polizei auch diesmal Zehntausende Teilnehmer – jedenfalls mehr als die 22.500 angemeldeten. Die Teilnehmerzahl zu begrenzen sei nicht möglich, wenn so viele anreisten.

Bedenken wegen der Fläche: Querdenken plant rechnerisch mehr Fläche pro Teilnehmer ein als am 1. August – theoretisch acht Quadratmeter pro Person. Für die angemeldete Zahl sei das ausreichend – aber nicht, wenn deutlich mehr kommen und wenn Zelte aufgestellt werden wie angekündigt. "Wenn der notwendige Mindestabstand nicht sogar willentlich ignoriert wird, ist mit Situationen zu rechnen, in denen dieser einfach nicht eingehalten werden kann", heißt es. Das sei auch eine Lehre vom 1. August.

Bedenken wegen der Disziplinlosigkeit der Teilnehmer: Die Polizei erwartet überwiegend Personen, "die in ihrem täglichen Leben mit den staatlich getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen eher nachlässig umgehen bzw. entsprechende Maßnahmen bewusst ignorieren". Heißt: "Mindermaßnahmen" wie die Auflage zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz bringen aus Sicht der Polizei nichts – Teilnehmer hätten sie bereits am 1. August ignoriert. Und Veranstalter Ballweg hat im Hygienekonzept die Empfehlung, darauf zu verzichten. Er wollte ansonsten eine – völlig unübliche – Zusicherung des Gesundheitsamts, für "Folgeschäden" die Verantwortung zu übernehmen.

Bedenken wegen der Organisatoren: Für eine Demo wäre nötig, dass die Organisatoren ein strenges Hygienekonzept erstellen und auch konsequent durchsetzen. "Insbesondere im Hinblick auf Letztgenanntes bestehen bei ihnen als Veranstalter allerdings Zweifel", heißt es in der Verfügung. Am 1. August wurde schließlich aufgelöst: "Ein Einwirken Ihrerseits auf die Teilnehmenden Ihrer Versammlung war offensichtlich nicht gegeben".

Bedenken wegen der Vernetzung: Angesicht der guten Vernetzung der "Corona-Gegner" untereinander würden die teils weit angereisten Teilnehmer einfach zu anderen Veranstaltungen gehen, wenn eine verboten wird. Dort könne sich das Problem mit dem Infektionsschutz dann noch verschärfen. Daraus folgt für die Versammlungsbehörde: "In Berlin müssen alle themengleichen Versammlungen, die für einen größeren Teilnehmerzulauf geeignet sind, behördlich untersagt werden."

Das Fazit: "Versammlungen mit den erwarteten Teilnehmendenzahlen von Personen, die medizinische und aus infektiologischer Sicht notwendige Mindeststandards nicht beachten, [sind] unter diesen Voraussetzungen bei der derzeitigen Pandemielage einfach nicht durchführbar". Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sei unmittelbar gefährdet. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit überwiege Ballwegs Recht auf Versammlungsfreiheit. Wörtlich heißt es auch: "Ein Verbot Ihrer Veranstaltung ist vorliegend alternativlos." Das ist aber kein generelles Demonstrationsverbot, erklärte die Senatsverwaltung für Inneres zur "Welt". Gegenproteste etwa dürften stattfinden, wenn dort von einer Einhaltung von Auflagen auszugehen sei.

Die Reaktion: "Querdenken-711" hält die Absage für völlig unangemessen, Michael Ballweg erklärte, "schockiert" zu sein. Dort arbeitet nach eigenen Angaben ein Juristenteam daran, die Verfügung zu kippen. "Wir rechnen damit, dass Gerichte die Verfügung überprüfen", sagte Polizeisprecher Martin Halweg zu t-online.de. "Falls es bestehen bleibt, ist es eine Straftat, sich dem zu widersetzen." Die Entscheidung dürfte letztlich beim Bundesverfassungsgericht liegen, ob demonstriert werden darf.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • berlin.de: Pressemitteilung zum Verbot
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