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Corona-Hilfe: Milliarden für Kommunen – Unternehmen stützen, Hartz IV, Kfz-Steuer


Entschlüsse im Bundestag
Corona-Krise: Bund entlastet Kommunen mit Milliardenhilfen

Von dpa, aj

Aktualisiert am 18.09.2020Lesedauer: 3 Min.
Ein Blick in den Plenarsaal des Bundestags (Symbolbild): Es wurden mehrere wichtige neue Gesetze beschlossen.Vergrößern des BildesEin Blick in den Plenarsaal des Bundestags (Symbolbild): Es wurden mehrere wichtige neue Gesetze beschlossen. (Quelle: imago images)
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Eine Milliardenentlastung für Kommunen, mehr Luft für angeschlagene Unternehmen – und eine Kfz-Steuerreform für mehr Klimaschutz: Der Bundestag hat wichtige Gesetze beschlossen. Ein Überblick.

Der Bundestag hat angesichts der Corona-Krise eine milliardenschwere Entlastung der Kommunen beschlossen. Zum anderen beteiligt er sich dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz IV-Empfängern. Für beide Maßnahmen wurde am Donnerstagabend eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Auch für mehr Klimaschutz gibt es neue Gesetze. Ein Überblick über die Beschlüsse:

Entlastung der Kommunen

Wegen der Corona-Krise und der angespannten Lage vieler Firmen ist die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen eingebrochen. Der Bund springt ihnen nun zur Seite und kompensiert für dieses Jahr Ausfälle in Höhe von rund 6,1 Milliarden Euro. Auch die Länder wollen mit Milliarden helfen. Der Bund will sich außerdem dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern beteiligen, auch das kostet Milliarden. Für beide Maßnahmen war eine Grundgesetzänderung notwendig.

Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag mit dem Gesetz, eine Zustimmung galt als sicher. Der Deutsche Städtetag hatte die Entlastungen bereits begrüßt – aber zusätzliche Milliardenhilfen vom Bund auch für die Jahre 2021 und 2022 gefordert.

SPD-Chef fordert Übernahme kommunaler Altschulden

Auch SPD-Chef Norbert Walter-Borjans hat die milliardenschwere Entlastung der Kommunen durch den Bund als wichtigen Schritt bezeichnet – pocht aber auf eine Übernahme kommunaler Altschulden. "Vielen Kommunen müssen endlich die erdrückenden Altschulden von den Schultern genommen werden. Schließlich mussten sie sich wegen der teuren Folgen des Strukturwandels verschulden und nicht, weil sie das Geld mit vollen Händen verprasst hätten."

Seit Jahren müssten sie deshalb ihr eingespartes Geld in Schuldentilgung stecken anstatt in sinnvolle Investitionen. "Diese Kommunen müssen wieder handlungsfähig werden, damit das Leben und die Wirtschaft für die Bewohner vor Ort wieder eine Perspektive hat."

Die SPD fordert seit längerem eine Übernahme kommunaler Altschulden, hat sich damit aber in der Koalition mit CDU und CSU bisher nicht durchsetzen können.

Kfz-Steuerreform

Ab 2021 steigt für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Das soll die Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird künftig stärker daran ausgerichtet, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Die CO2-Komponente wird gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet. Umweltschützer und die Grünen kritisierten, die Reform bringe dem Klimaschutz zu wenig. Zur Reform gehört auch eine längere Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge.

Lockerung im Insolvenzrecht

Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise wird das Insolvenzrecht weiter gelockert. In Fällen der Überschuldung wird die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt. Das soll in Bedrängnis geratenen Firmen weiterhin Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Die weitere Aussetzung gilt für Betriebe, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Im März war die Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt worden – für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

Batteriegesetz

Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Die Sammelquote für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht – allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent. Aus der Opposition hatte es zusätzliche Forderungen gegeben, etwa nach einem Pfandsystem, neuen Regeln für die Rücknahme etwa von E-Bike-Batterien, höheren Sammelquoten oder zur Verhinderung von Bränden.

Förderung der Elektromobilität

Mieter und Wohnungseigentümer bekommen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos. Konkret geht es um einen Anspruch auf Einbau eines solchen Ladeanschlusses auf eigene Kosten. Das gilt auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz oder zur Barrierefreiheit. "Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit dem Anspruch auf Einbau einer Ladestation bringe man die Wende zur E-Mobilität gezielt voran.

Neue Obhutspflicht

Damit zurückgeschickte Kleidung und andere Neuwaren nicht auf dem Müll landen, sind neue Verpflichtungen für Händler geplant. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz enthält eine neue "Obhutspflicht". Der Bundesrat muss noch zustimmen. Es gibt damit dann grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass künftig zum Beispiel die Hersteller und Verkäufer von Einwegbechern oder Zigaretten an den Kosten beteiligt werden können, die für die Entsorgung anfallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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