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Infektionslage: Bundesregierung stuft Frankreich als Hochinzidenzgebiet ein


Bundesregierung stuft Frankreich als Hochinzidenzgebiet ein

Von dpa
Aktualisiert am 26.03.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Infektionslage in Frankreich hat sich in den vergangenen Wochen kontinuierlich verschlechtert.Vergrößern des BildesDie Infektionslage in Frankreich hat sich in den vergangenen Wochen kontinuierlich verschlechtert. Nun wird das Land zum Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht bei der Einreise (Archiv). (Quelle: Oliver Dietze/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen wird Frankreich ab Sonntag von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht bei Einreise eingestuft.

Das österreichische Bundesland Tirol, Tschechien und die Slowakei werden gleichzeitig von der Liste der Virusvariantengebiete gestrichen, wie das Robert Koch-Institut am Freitag mitteilte. Damit wird ein wesentlicher Teil der Einreisebeschränkungen für diese Länder und Regionen aufgehoben.

Tirol gilt ab Sonntag nur noch als "normales" Risikogebiet - die niedrigste von drei Corona-Risikostufen. Tschechien und die Slowakei werden wie Frankreich zum Hochinzidenzgebiet erklärt und damit von der höchsten in die zweithöchste Risikokategorie heruntergestuft.

KEINE STATIONÄREN KONTROLLEN AN GRENZE ZU FRANKREICH

Die Infektionslage in Frankreich hatte sich in den vergangenen Wochen kontinuierlich verschlechtert. Täglich melden die Behörden etwa 30.000 neue Ansteckungen. Die Situation in den Krankenhäusern ist in mehreren Regionen extrem angespannt. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche liegt aktuell bei mehr als 300. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet erfolgt ab einem Inzidenzwert von 200.

Wer aus diesen Gebieten nach Deutschland einreist, muss einen negativen Corona-Test bei Einreise mitführen. Für Pendler treffen die jeweiligen Bundesländer in der Regel spezielle Regelungen. Das französische Département Bas-Rhin teilte mit, dass für elsässische Pendler nur zweimal die Woche ein Test nötig werde. Die Grenzregion Moselle war bereits Anfang März als Virusvariantengebiet eingestuft worden. Dort gibt es damit schon eine Testpflicht bei Einreise. Kontrolliert wird sie auch künftig nur stichprobenartig hinter der Grenze im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung. Stationäre Grenzkontrollen sind nicht geplant.

"Uns ist es wichtig, dass wir das Infektionsgeschehen eindämmen und trotzdem die Grenzen weiter offen halten", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet richte sich in keiner Weise gegen die Partner in Frankreich, sondern gegen das Virus.

Frankreichs Außenminister Jean-Yves Le Drian sagte dem Sender Franceinfo, die neuen Regelungen würden Pendlern Probleme bereiten. Man wolle aber versuchen, ihnen so wenig wie möglich zu schaden. Im vergangenen Frühjahr hatte es Kontrollen an der Grenze Frankreich gegeben. Auch deswegen ist die Stimmung in den Grenzgebieten angespannt. Einzelne Abgeordnete baten etwa darum, kurzfristig eine Sitzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzuberufen, um die praktische Umsetzung zu besprechen.

3000 PENDLER IN TIROL KÖNNEN AUFATMEN

An den Grenzen zu Tirol und Tschechien gibt es im Gegensatz zu Frankreich auf Wunsch der angrenzen Länder Bayern und Sachsen derzeit noch Grenzkontrollen. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie nun zumindest an der Grenze zu Tirol wegen der Rückstufung zum einfachen Risikogebiet aufgehoben werden. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte nach der Neueinstufung: "Die Entscheidungsprozesse zu den aus der veränderten Einstufung resultierenden Maßnahmen laufen noch. Das Bundesinnenministerium wird über etwaige Entscheidungen zeitgerecht informieren."

In Tirol sind rund 3000 Pendler von der Entscheidung betroffen. Die Grenzkontrollen haben in dem auch bei Urlaubern beliebten Bundesland für erheblichen Ärger gesorgt. Als sie in der vergangenen Woche noch einmal um zwei Wochen verlängert wurden, sprach Landeschef Günther Platter (ÖVP) vom "ungerechtfertigter Schikane".

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz setzte sich kurz darauf bei einem Besuch in Berlin bei Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eindringlich für eine Aufhebung der Kontrollen ein. Nach der Entscheidung schrieb er am Freitag in einer Stellungnahme: "Ich freue mich, dass das Ende der Kontrollen nun offiziell ist." Er dankte auch der EU, die mit der Lieferung zusätzlicher Impfdosen dazu beigetragen habe, die Ausbreitung der südafrikanischen Virusvariante zu stoppen. Auch Tirols Landeschef Platter zeigte sich zufrieden: "Nach intensiven Gesprächen in den letzten Tagen konnten wir Deutschland endlich davon überzeugen, die unverhältnismäßigen Grenzkontrollen zu beenden."

TSCHECHIEN UND SLOWAKEI: BEFÖRDERUNGSVERBOT ENTFÄLLT

Die Bundesregierung hatte weite Teile Tirols, Tschechien und die Slowakei am 14. Februar zu Gebieten mit besonders gefährlichen Virusvarianten erklärt. Es ist die höchste Risikostufe mit den härtesten Einreiseregeln. Aus Virusvariantengebieten dürfen nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Für alle anderen Einreisende gilt eine besonders strenge Quarantänepflicht von 14 Tagen, die auch nicht verkürzt werden kann.

Die Zurückstufung zum Hochinzidenzgebiet bedeutet also für Tschechien und die Slowakei eine deutliche Entschärfung. Auch das geltende Beförderungsverbot entfällt damit. Seit Wochen gibt es keine regelmäßigen Bahn- und Busverbindungen mehr zwischen Tschechien und Deutschland.

Der tschechische Außenminister Tomas Petricek begrüßte vor allem die Erleichterungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Man habe wiederholt gegen die deutsche Testpflicht für Lkw-Fahrer protestiert, sagte der Sozialdemokrat und erinnerte er an die Laster-Staus an der Grenze Mitte und Ende Februar. Er rechne nun mit einem besseren Verkehrsfluss. Wenn sich Lkw-Fahrer weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten und angemessene Hygienekonzepte einhalten, sind sie bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten von der Testpflicht ausgenommen.

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