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Impfpflicht für Kliniken und Heime beschlossen: Eine gute Entscheidung?


Für Kliniken und Heime
Impfpflicht beschlossen: Eine gute Entscheidung?

Von t-online, Mth

Aktualisiert am 10.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stimmte für das neue Infektionsschutzgesetz.Vergrößern des BildesBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stimmte für das neue Infektionsschutzgesetz. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)
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Das Abstimmungsergebnis ist eindeutig: Die Impfpflicht kommt – zumindest die einrichtungsbezogene. Finden Sie den Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes richtig?

Die Diskussion über eine Impfpflicht wird seit Monaten erbittert geführt. Die Impfquoten seien zu gering, weshalb man bald gar nicht darum herumkomme, dass sich alle ein Vakzin gegen das Coronavirus verabreichen lassen müssen, sagen viele Experten und Politiker.

Während beispielsweise in Österreich schon eine allgemeine Impfpflicht beschlossen wurde, war die Politik am Freitag zunächst damit beschäftigt, über eine einrichtungsbezogene abzustimmen. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten stimmte für das neue Infektionsschutzgesetz.

Demnach muss sich das Personal von Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen behandelt werden, einen Impfstoff gegen Covid-19 verabreichen lassen. Der Bundesrat billigte erwartungsgemäß das Gesetz.

Was meinen Sie: Ist die Entscheidung für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht richtig? Oder sind Sie dagegen, dass sich Pflegepersonal sowie Mitarbeiter von Arztpraxen oder Rettungsdiensten impfen lassen müssen? Sind Sie vielleicht selbst von der Entscheidung betroffen, weil Sie in einer Einrichtung arbeiten, in der Kranke, Alte oder andere gefährdete Gruppen behandelt werden?

So einfach können Sie Ihre Meinung teilen

Schreiben Sie uns eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie für Ihre Einsendung den Betreff "Impfpflicht". Berichten Sie uns in einigen Sätzen, was Ihre Meinung ist. Eine Auswahl der Beiträge werden wir unter Nennung des Namens in einem separaten Artikel veröffentlichen.

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