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Faeser will Sexualstrafrecht entschärfen: "Wirklich schlimme Taten bekämpfen"


Gesetz entschärfen
Faeser will beim Sexualstrafrecht mehr Spielraum geben

Von dpa
Aktualisiert am 07.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Nancy FaeserVergrößern des BildesNancy Faeser (Archivbild): Sie setzt sich für eine Entschärfung des neuen Sexualstrafrechts ein – wohl weil es zu weit ging. (Quelle: Paul Zinken/dpa/dpa-bilder)
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Das Sexualstrafrecht könnte bald schon wieder entschärft werden. Einigen geht es zu weit – darunter auch Innenministerin Nancy Faeser.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich für eine Entschärfung des Sexualstrafrechts ausgesprochen. "Eine Strafverschärfung hat dazu geführt, dass Jugendlichen empfindliche Strafen drohen, wenn sie untereinander Nacktbilder austauschen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). "Hier ist es wichtiger, ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen, wenn man privateste Dinge teilt, als mit harten strafrechtlichen Sanktionen vorzugehen."

Es gehe hierbei auch um Prioritäten, sagte Faeser. "Dann hätten die Ermittlungsbehörden auch mehr Luft, die wirklich schlimmen Taten zu bekämpfen", so die Ministerin.

Der Anwalt Ursus Koerner von Gustorf hatte unlängst im "Tagesspiegel" auf die Probleme des Gesetz aufmerksam gemacht. Weil die Mindeststrafe ein Jahr sei, müsse es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Dort gibt es meist nur Freispruch oder Urteil. Oft treffen die Fälle die Falschen: "In München hat es unlängst diesen Fall gegeben: Eine Frau hat in einer Elterngruppe etwas herumgeschickt, mit der Intention, andere Eltern auf Kinderpornografie aufmerksam zu machen. Daraufhin ist sie angeklagt worden", berichtet der Anwalt. Auch Heranwachsende, die als Jugendliche mal "Posing"-Fotos gemacht haben, können verurteilt werden. Das Fazit des Anwalt: "Die Gesetzgebung versucht mit der Verschärfung, die Richter an die Kette zu legen, weil dort offenbar der Eindruck entstanden ist, dass solche Taten zu mild bestraft werden."

Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gelten seit 2021 als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Der verschärfte Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs trifft aber oft Jugendliche selbst – etwa beim sogenannten Sexting, dem digitalen Austausch sexueller Fotos und Videos. Wenn sich Jungen und Mädchen unter 14 Jahren selbst beim Sex oder der Masturbation aufnehmen, gelten die Aufnahmen demnach als Kinderpornografie, deren Besitz ab dem Erreichen der Strafmündigkeit als Verbrechen strafbar ist. Die Justizminister von Bund und Ländern verhandeln derzeit über eine Korrektur.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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