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SPD-Politikerin unterliegt gegen Bordellbetreiber vor Gericht


Niederlage vor Gericht
SPD-Politikerin muss Bordell-Aussagen zurücknehmen

Von dpa
05.06.2025 - 19:03 UhrLesedauer: 1 Min.
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Leni Breymaier: Die SPD-Politikerin unterlag vor Gericht. (Quelle: Frederic Kern/imago-images-bilder)
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Weil sie in einer Fernsehsendung einem Bordellbetreiber Vorwürfe machte, landete die ehemalige SPD-Landeschefin Leni Breymaier vor Gericht. Nun ist ein Urteil gefallen.

Die ehemalige SPD-Landeschefin von Baden-Württemberg, Leni Breymaier, hat vor Gericht gegen einen Stuttgarter Bordellbetreiber verloren. Dieser hatte Breymaier verklagt, weil die Politikerin in einer Fernsehsendung gesagt hatte, dass Frauen in Bordellen nicht freiwillig arbeiteten, sondern den Betrieben von Menschenhändlern und Rockerbanden zugeführt würden. Das treffe auch auf das Haus des Stuttgarter Bordellbetreibers zu, hatte Breymaier in der Sendung gesagt.

Diese Aussage darf die Politikerin nun nicht mehr wiederholen, entschied eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts. Bei der Äußerung handele es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, teilte eine Gerichtssprecherin zur Begründung mit. Würde die Politikerin ihre Aussage nochmals wiederholen, droht ihr ein Ordnungsgeld.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Breymaier trage die Beweislast für die Behauptung, habe diesen Beweis aber nicht erbringen können, teilte das Gericht mit. Stattdessen habe sie sich auf allgemeine Aussagen über Kriminalitätsphänomene im Rotlichtmilieu gestützt. "Konkrete und objektiv nachprüfbare Erkenntnisse zum Bordellbetrieb des Klägers konnte die Beklagte jedoch nicht nennen", teilte die Gerichtssprecherin mit.

Die ehemalige SPD-Landeschefin, die bis vor Kurzem auch Bundestagsabgeordnete war, muss nun die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Klägers bezahlen. Zudem hat das Gericht dem Stuttgarter Bordellbetreiber auch Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit ihrem Anwalt entscheiden, ob sie in die nächste Instanz gehe, sagte Breymaier der Deutschen Presse-Agentur. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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