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Stuttgart: Baden-Württemberg muss Zwangsgeld zahlen


Diesel-Fahrverbote in Stuttgart
Baden-Württemberg muss Zwangsgeld zahlen

Von afp
24.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Verkehrsschild in Hamburg weist die Umweltzone aus: Die Durchfahrt für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 ist verboten.Vergrößern des BildesEin Verkehrsschild in Hamburg weist die Umweltzone aus: Die Durchfahrt für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 ist verboten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Weil sie sich weigert, ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel einzuführen, muss die Regierung von Baden-Württemberg 10.000 Euro Strafe zahlen.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg muss 10.000 Euro zahlen, weil sie die geplanten Diesel-Fahrverbote in Stuttgart nicht verschärft. Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Montag mitteilte, hat es mit Beschluss vom vergangenen Freitag ein Zwangsgeld festgesetzt. Außerdem droht das Gericht mit einem weiteren Zwangsgeld in gleicher Höhe, falls die Regierung bis Mitte November den Luftreinhalteplan nicht nachbessert.

Die grün-schwarze Landesregierung weigere sich weiterhin "ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund", ein Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel einzuführen, kritisieren die Stuttgarter Richter. Die Landesregierung will darüber erst nächstes Jahr entscheiden. Fest steht dagegen bereits, dass Dieselautos der Euronorm 4 oder niedriger ab Januar aus der Stuttgarter Umweltzone ausgesperrt werden.

DUH klagte bereits in Hamburg und Frankfurt a. M.

Stuttgart ist eine von zahlreichen Städten, in denen die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) gerichtlich auf Fahrverbote dringt. In Hamburg und Frankfurt am Main hatte sie damit bereits Erfolg. In anderen Bundesländern weigern sich die Regierungen hingegen, die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Dass Zwangsgelder kaum Wirkung auf Landesregierungen haben, stellte indes der bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende August fest. Das Zwangsgeld wandere nämlich nur von einer Haushaltsstelle in eine andere, schrieben die Richter in einem Brief. Sie erwägen deshalb mittlerweile Beugehaft gegen Beamte oder Minister. Ob das rechtlich geht, wollen die Münchner Richter vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Eine Frist an die bayerische Staatsregierung zur Stellungnahme verstreicht Ende September.

Verwendete Quellen
  • AFP
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