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Horst Seehofer: Bundespolizei soll mehr Befugnisse erhalten


Verdeckte Ermittler und Taser
Seehofer will Bundespolizei mehr Befugnisse geben

Von dpa
08.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Horst Seehofer: Der Innenminister will der Bundespolizei verdeckte Ermittler und Taser geben.Vergrößern des BildesHorst Seehofer: Der Innenminister will der Bundespolizei verdeckte Ermittler und Taser geben. (Quelle: dpa-bilder)
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Mehr Macht für Bundespolizisten: Innenminister Horst Seehofer will die Zuständigkeit der Bundespolizei ausweiten. Zudem sollen die Beamten künftig auch eine Waffe der Spezialeinheit nutzen dürfen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will, dass die Bundespolizei künftig mehr Abschiebungen selbst vorantreibt. Die Bundespolizisten sollen sich im Rahmen ihrer Aufgaben auch für bestimmte Fälle zuständig erklären können, die bislang Sache der Länder sind. Dies geht aus einem Entwurf des Innenministeriums für ein neues Bundespolizeigesetz hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Darin heißt es, die Zuständigkeit der Bundespolizisten solle sich künftig nicht nur auf Bahnhöfe und den 30-Kilometer-Bereich an der Grenze beschränken. Sie solle in Zukunft vielmehr auch sogenannte Hauptverkehrsrouten umfassen, falls "aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Verkehrswege zur unerlaubten Einreise genutzt werden". Dort sind bislang die Länder zuständig.

Außerdem erlaubt der Entwurf, der aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, Beamten der Bundespolizei die Verwendung von Elektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern. Diese Geräte, die schon in einigen Bundesländern genutzt werden, verschießen Strom-Pfeile, die über dünne Drähte mit der Waffe verbunden sind. Die elektrischen Impulse sollen einen Angreifer vorübergehend außer Gefecht setzen. Die Spezialeinheit der Bundespolizei – die GSG 9 – hat die Waffe bereits erprobt.

Verdeckte Ermittler sollen Schleuserbanden aufdecken

Neu ist auch der Vorschlag, die Bundespolizei solle verdeckte Ermittler in Zukunft auch präventiv einsetzen dürfen. Bisher ist ihr das nur im Zuge von Ermittlungsverfahren gestattet. Denkbar wäre ein solcher Einsatz etwa, um Schleuserbanden auf die Schliche zu kommen.

Für aufgeregte Debatten hatte der Entwurf bisher aus einem anderen Grund gesorgt. In einer früheren Fassung war die Möglichkeit der Verwendungen von Systemen zur automatisierten Gesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen enthalten gewesen. Dabei können Aufnahmen aus Videokameras sozusagen live mit Gesichtsbildern aus Datenbanken der Polizei abgeglichen werden. Kurz vor Beginn der Ressortabstimmung hatte Seehofer diesen Passus allerdings gestrichen. Innenpolitiker der Union wollen im parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass er wieder eingefügt wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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