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Lambrecht machte Foto von Sohn im Heli selbst


Ministerin gibt zu
Lambrecht machte umstrittenes Helikopter-Foto selbst

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 16.11.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 193177153Vergrößern des BildesChristine Lambrecht: Die Verteidigungsministerin muss nach einem Gerichtsurteil journalistische Fragen zur sogenannten Hubschrauber-Affäre beantworten. (Quelle: IMAGO/Danil Shamkin)
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Bisher hatte die Verteidigungsministerin zu Fragen nach dem Foto ihres Sohnes im Helikopter der Bundeswehr geschwiegen. Jetzt lieferte sie Antworten.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat das Foto ihres Sohnes, das zur sogenannten Hubschrauber-Affäre geführt hat, selbst aufgenommen. Das berichtet der "Tagesspiegel" nach einer Anfrage im Ministerium. Die SPD-Politikerin war in die Kritik geraten, weil sie Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen hatte.

Am nächsten Tag war sie mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.

Lambrecht musste Frage zum Foto nach Gerichtsurteil beantworten

Nach einer Gerichtsentscheidung musste die Verteidigungsministerin Fragen eines Journalisten zum Thema beantworten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte zuvor eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster ist nicht anfechtbar. Zuvor hatte "Business Insider" berichtet.

Das Verwaltungsgericht in Köln hatte am 22. August in der Vorinstanz entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Dem schloss sich das OVG jetzt an.

Hotelbuchung auf Sylt betreffen Privatsphäre

Der klagende Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.

Lambrecht hatte das mit der Begründung abgelehnt, das betreffe sie als Privatperson. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht in Köln der Politikerin aber Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.

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