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Bericht: AfD könnte Millionenerbe verlieren


Von WC-Spülung-Erfinder vermacht
Bericht: AfD könnte Millionenerbe verlieren

Von t-online
05.01.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 154883110Vergrößern des BildesParteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla (Archiv): "Im Zweifel müsste die AfD den Nachlass dann an die tatsächlichen Erben zurückzahlen", sagt eine Anwältin. (Quelle: imago)
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2018 überraschte die rechtspopulistische Partei ein unerwarteter Geldregen. Doch war der Spender überhaupt dazu in der Lage, ein Testament zu verfassen?

Die AfD könnte eine Erbschaft im Wert von mehr als 10 Millionen Euro, die der Erfinder Reiner Strangfeld aus dem niedersächsischen Bückeburg der Partei hinterließ, womöglich wieder verlieren. Das berichtet der "Spiegel".

Das liege daran, dass Strangfeld an einer schweren psychischen Erkrankung litt und deshalb womöglich nicht testierfähig war. Kurz vor seinem Suizid im Juli 2018 hatte er die AfD in seinem Testament als Alleinerbin seines Millionenvermögens eingesetzt.

Arzt stellte "paranoide Persönlichkeitsstörung" fest

Das Medium hat mehrere Schrift- und Tondokumente ausgewertet, die sich im Nachlass des 79-Jährigen befanden. Darunter ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 1999. Darin stellte ein Facharzt "aggressive Durchbrüche mit Wahnerleben und Größenfantasien" sowie eine "paranoide und narzisstische Persönlichkeitsstörung" bei dem Mann fest.

Der Patient, so heißt es, stelle "eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" dar, er sei "hochgradig denkgestört" und "nicht in der Lage zu einer adäquaten Realitätskontrolle". Zweimal, in den Jahren 1998 und 2006, wurde Strangfeld zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert.

Mit WC-Spülungen reich geworden

Bis zuletzt verfasste der Millionär, der mit der Erfindung von WC-Spülungen reich geworden war, wirre Abhandlungen über vermeintlich übersinnliche Erscheinungen und angebliche "Wunder", die ihm widerfahren seien. Vor seinem Suizid lebte er isoliert und zurückgezogen in seiner Bückeburger Wohnung und sah sich als Opfer einer Verschwörung von Richtern, Anwälten und dem Staat.

"Wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht testierfähig war, kann diese Verfügung angefochten werden", sagt Katja Habermann, Hamburger Fachanwältin für Erbrecht. Nach dem Tod des Erfinders haben sich keine Verwandten von Strangfeld gemeldet, um das Erbe einzufordern. Es gibt Kanzleien und Detekteien, die auf die Suche nach solchen Erben spezialisiert sind. "Im Zweifel", so Anwältin Habermann, "müsste die AfD den Nachlass dann an die tatsächlichen Erben zurückzahlen."

Neben den offenkundigen psychischen Problemen dokumentieren die Unterlagen aus dem Nachlass des AfD-Gönners dessen zutiefst rechtsextreme und antisemitische Einstellung. Demnach sympathisierte er mit den Parteien DVU und NPD und schimpfte über Juden und Türken, die in seinen Augen minderwertige Menschen seien.

Hinweis: Hier finden Sie sofort und anonym Hilfe, falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen.

Verwendete Quellen
  • Spiegel-Vorabmeldung vom 05.01.2023
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