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Marathonverhandlungen: Das sind die Ergebnisse des Koalitionsausschusses


Koalitionsausschuss der Ampel
Das sind die Ergebnisse der Marathon-Verhandlungen

Von t-online, afp
Aktualisiert am 29.03.2023Lesedauer: 3 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230328-911-016792Vergrößern des BildesChristian Lindner (FDP), Ricarda Lang (Grüne) und Lars Klingbeil (SPD): Die drei Parteivorsitzenden der Ampelparteien stellten die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vor. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)
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An drei Tagen hatten die Spitzen der Regierungsparteien über ihre nächsten Schritte beraten. Doch nach den langen Sitzungen wurde eine Einigung erzielt.

Schnellere Planung bei Bahn, Stromnetzen, aber auch bei Straßen und weitreichende Änderungen im Klimaschutzrecht. Auf diese und weitere Punkte haben sich die Ampel-Parteien in stundenlangen Beratungen verständigt. Vor allem um die Frage, welche Planungsverfahren beschleunigt werden, war zuvor erbittert gerungen worden. Ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse:

Planungsbeschleunigung: Die Planungsverfahren für alle großen Infrastrukturprojekte sollen gestrafft und schneller vorangetrieben werden:

  • Straßenausbau: Bei Straßen soll dies für 144 Autobahnprojekte gelten mit dem Schwerpunkt auf der Beseitigung vorhandener Engpässe. Dafür soll teilweise ein "überragendes öffentliches Interesse" gelten. Erhalt und Sanierung soll Vorrang vor Neubau haben. Die Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Projekte soll neu priorisiert werden. Auch soll es dafür einen umfassenden Dialogprozess mit Verbänden und Wirtschaft geben.
  • Bahn: Das notwendige Investitionsvolumen bei der Bahn, auch zur Umsetzung des Deutschlandtaktes, wird auf 45 Milliarden Euro bis 2027 beziffert. Zur Finanzierung sollen künftig auch Einnahmen aus der Lkw-Maut herangezogen werden. Für Schienenprojekte, die bisher als vordringlicher Bedarf eingestuft sind, soll ein "überragendes öffentliches Interesse" festgelegt werden, Planungsfristen verkürzt werden. ÖPNV-Angebote sollen ausgebaut werden, besonders im ländlichen Raum. Der Schienengüterverkehr soll bis 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen. Terminals für kombinierten Verkehr sollen ausgebaut werden.
  • Lkw-Maut: Die Lkw-Maut soll ab 2024 um einen CO2-Aufschlag erhöht werden und für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen erhoben werden. 80 Prozent der Mehreinnahmen sollen dann dem Schienennetz und dem Bahnverkehr zugute kommen. Für emissionsfreie Lkw soll es bis Ende 2025 eine Befreiung von der Maut geben, danach einen Rabatt von 75 Prozent. Ausnahmen soll es auch für Handwerker geben.
  • Sonstige Verkehrsmittel: Ebenfalls gefördert werden sollen der Rad- und Fußverkehr sowie emissionsfreie Busse.
  • Erneuerbare Energien: Die Flächenausweisung für Windkraft soll erleichtert werden, auch für den Eigenverbrauch benachbarter Industrieanlagen. Zudem soll bei neuen Autobahnen verpflichtend die Möglichkeit zum Bau von Solaranlagen in deren Randbereich genutzt werden. Auch an Bahnstrecken sollen Solaranlagen entstehen, ebenso Windkraftanlagen neben Verkehrswegen.
  • Elektromobilität und E-Fuels: Die Elektromobilität soll durch einen Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur vorangebracht, Stromnetze entsprechend ausgebaut werden. Zugleich will die Koalition eine Strategie für Einfuhren von E-Fuels entwickeln, also CO2-neutralen synthetischen Kraftstoffen. Im Steuerrecht sollen alle CO2-neutralen Fahrzeuge gleich behandelt werden. Das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Fahrzeugen bis 2030 wird bekräftigt.

Klimaschutz: Das Klimaschutzgesetz soll in zentralen Punkten umgebaut werden:

  • Sektorziele: Statt der bislang strikten jährlichen Emissionsvorgaben für einzelne Bereiche wie Energie, Industrie, Verkehr und Gebäude soll es möglich sein, Zielverfehlungen in einem Sektor in einem anderen auszugleichen. Grundsätzlich sollen die Sektorziele aber bestehen bleiben.
  • Jahresübergreifende Betrachtung: Statt der festen Jahresziele soll stärker auf einen längeren Zeitraum geblickt werden. Dazu soll eine Regierung jeweils im ersten Jahr der Legislaturperiode ein umfassendes Programm vorlegen. Eine "sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung" soll dabei im Vordergrund stehen. Bei Zielverfehlungen sollen aber vor allem aus den dafür verantwortlichen Sektoren Nachbesserungen vorgeschlagen werden.
  • Klimaziele: Bekräftigt wird, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll. Entscheidend für das Erreichen des Ziels soll der Europäische Emissionshandel einschließlich seiner geplanten Ausweitung auf weitere Sektoren sein.
  • CO2-Senken: Natürliche CO2-Senken wie Wälder und Moore sowie technische Senken durch CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sollen berücksichtigt werden. Dafür soll es fünfjährige Ziele für Negativemissionen geben.

Wärmewende: Die Ampel-Parteien bekennen sich zu dem Ziel, von fossilen Heizungen künftig möglichst wegzukommen und diesen Umbau sozial abzufedern:

  • Neubau und Sanierung: Vorgaben für neu eingebaute Heizungen sollen sicherstellen, dass auch dieser Bereich klimafreundlich umgestaltet wird. Verwiesen wird auf den Beschluss, wonach ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Möglich bleiben sollen aber beispielsweise auch Heizungen, die mit "grünem" aus erneuerbaren Energien oder "blauem" CO2-neutral aus Erdgas gewonnenem Wasserstoff oder mit Biomasse betrieben werden.
  • Soziale Abfederung: Gefördert werden soll der Umbau von Heizungen mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds. Eine Austauschpflicht für bestehende Heizanlagen soll es aber nicht geben.

Naturschutzrecht: Zur Planungsbeschleunigung sollen auch Änderungen im Naturschutzrecht beitragen. Der bisherige Grundsatz, wonach es als "Realkompensation" für den Verlust von Naturflächen Kompensationen auf anderen Flächen geben muss, soll aufgeweicht werden. Stattdessen soll die Kompensation auch in Form einer Geldleistung erfolgen können. Damit sollen größere, zusammenhängende Biotop-Verbünde geschaffen werden können, organisiert in Verantwortung des Umweltministeriums. Dieser überregionale Ansatz soll die Wirksamkeit für den Natur- und Artenschutz erhöhen.

Haushalt: Die beschlossenen Maßnahmen sollen keine zusätzlichen Kosten im Bundeshaushalt verursachen. Möglich sein soll das durch das Heranziehen des Klima- und Transformationsfonds sowie der Lkw-Maut und der Einnahmen aus dem Emissionshandel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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