Bundesgeschäftsstelle in Berlin Vermieter reicht Räumungsklage gegen AfD ein

Weil die AfD eine Wahlparty ohne Genehmigung gefeiert hat, droht die Vermieterfirma mit juristischen Schritten. Nun hat sie eine Räumungsklage eingereicht. Die AfD reagiert.
Am Berliner Landgericht ist eine Räumungsklage gegen den AfD-Bundesverband hinsichtlich seiner Bundesgeschäftsstelle eingereicht worden. Geklagt habe die Eigentümerfirma des Gebäudes, teilte das Gericht in der Hauptstadt am Mittwoch mit. Sie habe die Mietverträge mit der Partei wegen "Unzumutbarkeit" fristlos beziehungsweise hilfsweise fristgerecht gekündigt.
Wie der "Tagesspiegel" am Donnerstag berichtet, will die Partei nun eine Mediation mit dem Vermieter versuchen. Vorstandsmitglied Kay Gottschalk sagte dazu: "Wir streben gemäß dem Vorschlag des Landgerichts eine Mediation an." Die Partei halte das für zielführend und wolle konstruktiv in die Gespräche gehen. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte dem "Tagesspiegel" den Vorschlag, erklärte jedoch, eine Mediation werde "standardmäßig" nahegelegt.
Hintergrund für den Streit ist eine Wahlparty der AfD im Februar im Innenhof des Gebäudes im Zusammenhang mit der Bundestagswahl. Dabei sei die Fassade des Hauses mit dem Parteilogo bestrahlt worden, zudem sei der Zugang zu dem Gebäude stundenlang von der Polizei gesperrt worden, sodass andere Mieter das Haus nicht mehr hätten betreten können, hieß es.
AfD: Vermieter hatte politische Werbung untersagt
Weder habe die Partei die Hofflächen oder die Außenfassade gemietet, noch habe sie eine Erlaubnis der Vermieterfirma eingeholt. Die Klage sei der AfD im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt worden, teilte das Gericht weiter mit. Eine Klageerwiderung sei noch nicht eingegangen.
Bereits im Herbst 2022 hatte die AfD drei Mietverträge über insgesamt rund 2.400 Quadratmeter Fläche und 20 Stellplätze abgeschlossen. Für die Büros im Nordwesten Berlins zahlt die Partei demnach monatlich 42.775 Euro Kaltmiete. Von Anfang an untersagte der Vermieter politische Werbung auf dem Gelände – eine Vorgabe, die nach seiner Ansicht missachtet wurde. Am 6. März 2025 folgte die fristlose Kündigung – übermittelt per Bote.
- Nachrichtenagentur AFP
- Tagesspiegel-Vorab