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AfD muss mit über 100.000 Euro Strafe rechnen – illegale Wahlkampfhilfe


Illegale Wahlkampfhilfe
Bericht: AfD muss mit über 100.000 Euro Strafe rechnen

Von t-online, dpa, dru

Aktualisiert am 07.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Hat Widerspruch angekündigt: AfD-Parteichef und Spitzenkandidat für die Europawahl Jörg Meuthen.Vergrößern des BildesHat Widerspruch angekündigt: AfD-Parteichef und Spitzenkandidat für die Europawahl Jörg Meuthen. (Quelle: Matthias Balk/dpa)
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Nun wird es ernst für die AfD: Nach mehreren Fällen fragwürdiger Wahlkampfunterstützung deutet sich eine erste Bestrafung an. Die Summe dürfte die Partei empfindlich treffen.

Die Alternative für Deutschland (AfD) muss wegen der Annahme illegaler Wahlkampfunterstützung offenbar mit einer Strafe von über 100.000 Euro rechnen. Wie WDR, NDR und die Süddeutsche Zeitung berichten, hat die Bundestagsverwaltung eine Vorentscheidung in einem Fall von fragwürdiger Parteienfinanzierung um das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil getroffen.

Der Bundestag beanstandet demnach Sachleistungen, mit denen Reil im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen unterstützt wurde. Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reil hergestellt. Die AfD hält das nicht für eine illegale Parteispende.

Die Bundestagsverwaltung sieht das wohl anders. Sie setzte deshalb nun nach Angaben eines Parteisprechers eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des von ihr als Spende definierten Betrages fest. Dem Medienbericht zufolge hält sie in dem Fall "eine Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro" für angemessen. Parteichef Jörg Meuthen bestätigte gegenüber den berichtenden Medien eine entsprechende Mitteilung des Bundestages und kündigte Widerspruch an.

Spende an Weidels Kreisverband im Visier

Neben dem aktuellen Fall nimmt die Bundestagsverwaltung derzeit eine ganze Reihe weiterer Zuwendungen und Spenden für die AfD unter die Lupe. Sie interessiert sich etwa für Werbemaßnahmen für Parteichef Meuthen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016. Meuthen, der aktuell Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl ist, steht bisher auf dem Standpunkt, dies sei damals keine Parteispende gewesen, da er die Werbung nicht in Auftrag gegeben habe.

Als besonders heikel gilt eine Wahlkampfspende aus der Schweiz an den Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel. Eine Schweizer Pharmafirma hatte im Bundestagswahlkampf 2017 umgerechnet etwa 130.000 Euro in mehreren Tranchen an den Kreisverband überwiesen. Die AfD behauptet, dass das Geld von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt – woran es allerdings erhebliche Zweifel gibt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung.


Parteispenden sind zwar grundsätzlich erlaubt. Allerdings gelten strenge Regeln. So müssen Spenden von mehr als 50.000 Euro grundsätzlich sofort der Bundestagsverwaltung gemeldet und veröffentlicht werden. Zuwendungen aus dem Ausland sind ab einer Höhe von 1.000 Euro verboten – es sei denn der Spender ist Deutscher oder Bürger der Europäischen Union.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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