t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePolitikDeutschlandParteien

München: Hausverbot gegen AfD-Politiker Björn Höcke aufgehoben


Höcke darf Rede halten
Gericht hebt Hausverbote gegen AfD-Politiker in München auf

Von dpa, jmt

Aktualisiert am 04.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Björn Höcke: Der AfD-Politiker will beim Frühschoppen des bayerischen AfD-Nachwuchses in München sprechen. Die Stadt allerdings will den rechten Politiker auf ihrem Boden nicht dulden, erteilte ein Hausverbot.Vergrößern des BildesBjörn Höcke: Der AfD-Politiker will beim Frühschoppen des bayerischen AfD-Nachwuchses in München sprechen. Die Stadt allerdings will den rechten Politiker auf ihrem Boden nicht dulden, erteilte ein Hausverbot. (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Verwaltungsgericht München hat die Hausverbote für AfD-Politiker in städtischen Einrichtungen in München für rechtswidrig erklärt. Eine Veranstaltung des Parteinachwuchses kann also wie geplant stattfinden.

Die Hausverbote der Stadt München gegen Redner der AfD bei einer Veranstaltung des Parteinachwuchses sind aufgehoben worden. Damit dürfen unter anderem der Thüringer Parteichef Björn Höcke und die bayerische Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner an diesem Sonntag bei dem Frühshoppen der Jungen Alternative Bayern in einer öffentlichen Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage auftreten.

Stadt unterliegt im Rechtsstreit

Das Verwaltungsgericht München erklärte die Entscheidung der Behörden am Samstag für rechtswidrig, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Die Stadt habe nicht ausreichend nachweisen können, dass die Veranstaltung eskalieren könnte und dass Störungen von Seiten der AfD zu erwarten seien.

Zwei Tage vor einer Veranstaltung hatte die Stadt München am Freitag den angekündigten Rednern Hausverbote erteilt. Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD erklärte dazu: "Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, haben in städtischen Räumen keinen Platz."

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD-Nachwuchsorganisation und den rechtsnationalen Flügel um Höcke zum Verdachtsfall erklärt. Das ist immer dann der Fall, wenn nach Auffassung der Verfassungsschützer hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt.

"Menschenrechts- und demokratiefeindliche Stimmungsmache"

Der Politische Frühschoppen der Jungen Alternative Bayern soll an diesem Sonntag in einer öffentlichen Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage stattfinden. Gemäß dem Münchener Referat für Bildung und Sport habe sich der Pächter des Lokals ebenfalls an das Hausverbot halten sollen. Das scheint mit der Gerichtsentscheidung hinfällig.

Oberbürgermeister Reiter hatte argumentiert, städtische Sportanlagen stünden in besonderer Weise für die Vielfalt der Stadtgesellschaft, Toleranz und Fairplay. "Wer sich selbst durch permanente menschenrechts- und demokratiefeindliche Stimmungsmache ins Abseits stellt, ist in unserer demokratischen, liberalen und weltoffenen Stadt nicht willkommen."


Der Landesvorsitzende der Junge Alternative Bayern, Sven Kachelmann, hatte bereits am Freitag mitgeteilt, der Parteinachwuchs sei zuversichtlich, dass die Veranstaltung wie geplant stattfinden könne.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website