t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandParteien

Aufruhr in Zwickau nach Skandal-Urteil: "Hängt die Grünen"-Plakate dürfen bleiben


Aufruhr in Zwickau
Gericht entscheidet: "Hängt die Grünen"-Plakate dürfen bleiben

Von dpa
Aktualisiert am 14.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Mitglieder der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" auf einer Kundgebung: Ein umstrittenes Wahlplakat der Partei darf laut eines Gerichtsurteils weiter in Zwickau aufgehängt werden.Vergrößern des BildesMitglieder der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" auf einer Kundgebung: Ein umstrittenes Wahlplakat der Partei darf laut eines Gerichtsurteils weiter in Zwickau aufgehängt werden. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Wahlplakat hatte vor wenigen Tagen für Wirbel gesorgt: Darauf rief eine rechtsextreme Partei zum Mord an Grünen-Politikern auf. Nun ist ein Urteil gefallen, doch die Stadt Zwickau hält dagegen.

Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter aufhängen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab damit einem Eilantrag des "III. Wegs" statt, wie es am Dienstag mitteilte – allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck "Hängt die Grünen" binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".

Stadt Zwickau hält dagegen

Die Stadt Zwickau will nun gegen den Gerichtsbeschluss vorgehen. Die Kommune halte die Entscheidung für falsch und werde deshalb beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen, um die Entfernung der Plakate zu erreichen, teilte Zwickau am Dienstagnachmittag mit.

Inhaltlich mache es keinen Unterschied, ob die Plakate 100 Meter entfernt hingen, sagte die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos). "Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!"

Grüne rufen zu Plakatieraktion auf

Die Grünen riefen indes zu einer Plakatieraktion in Zwickau auf. Ziel sei dabei, es dem "III. Weg" unmöglich zu machen, den 100-Meter-Abstand zu Plakaten der Grünen einzuhalten.

Auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann kritisierte den Gerichtsbeschluss scharf: "Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan "Hängt die Grünen", der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website