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"Fake News" verbreitet: Geldstrafe gegen "Rheinneckarblog"


Terroranschlag erfunden
Geldstrafe für Blogbetreiber wegen "Fake News"

Von dpa
Aktualisiert am 19.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Per Twitter widersprach die Polizei damals dem Bericht über den erfundenen Anschlag: Nun soll der Betreiber des "Rheinneckarblogs" eine Geldstrafe zahlen.Vergrößern des BildesPer Twitter widersprach die Polizei damals dem Bericht über den erfundenen Anschlag: Nun soll der Betreiber des "Rheinneckarblogs" eine Geldstrafe zahlen. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-bilder)
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Der "Rheinneckarblog" berichtete im März über einen Anschlag mit 136 Toten. Der war frei erfunden. Nun soll der Betreiber für die "Fake News" eine Geldstrafe zahlen. Er will sich wehren.

Der Betreiber des "Rheinneckarblogs" soll 9.000 Euro Geldstrafe zahlen, nachdem er einen erfundenen Bericht über einen angeblichen Anschlag mit 136 Toten in Mannheim veröffentlicht hatte. Einen entsprechenden Strafbefehl erließ das Amtsgericht der Stadt. Zum inhaltlichen Tenor wurde zunächst noch nichts bekannt.

Die Staatsanwälte hatten die Strafe beantragt und mit dem Verdacht begründet, der öffentliche Frieden sei durch die "Fake News" gestört worden. Der Betreiber des "Rheinneckarblog", Hardy Prothmann, will die Strafe anfechten. Er sagte: "Die Staatsanwaltschaft verfolgt mit diesem Strafbefehl politische Ziele gegen einen auch für sie unbequemen Journalisten." Wenn Prothmann Rechtsmittel einlegt, kommt es zu einem öffentlichen Prozess.

Angebliches "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes"

Der "Rheinneckarblog" hatte im März einen Text über einen angeblichen Anschlag mit 136 Toten in Mannheim publiziert. Es war die Rede von 50 Angreifern, die für ein "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes" verantwortlich seien. Weiterhin hieß es, die Polizei habe eine Nachrichtensperre verhängt.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wirkte der Beitrag realistisch. So realistisch, dass er nicht von allen Lesern als frei erfundener Beitrag erkannt wurde. Der Beitrag sei mehr als 20.000 Mal aufgerufen worden. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft wurde der Artikel so verfasst, dass der Eindruck entstand, schwere Straftaten würden bevorstehen. Das sei dazu geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Prothmann hatte damals argumentiert, er habe keine Massenpanik erzeugen wollen, wohl aber Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen und für "Fake News".

Der Deutsche Presserat hatte bereits am 15. Juni eine Rüge gegen den Blog wegen des Berichts ausgesprochen. "Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, hat sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet", argumentierte der Presserat. Der Presserat ist eine Organisation für die Selbstkontrolle im deutschen Journalismus.

Verwendete Quellen
  • dpa
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