Streit im Thüringer Landtag Abgeordnete darf vorerst mit Kind zu den Plenarsitzungen
Mit ihrem Baby war eine Grünen-Abgeordnete in Thüringen zu einer Sitzung erschienen – und musste sie verlassen, weil der Landtagspräsident darauf bestand. Doch nun lenkt er ein.
Die Thüringer Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling darf vorerst mit ihrem Säugling an den Plenarsitzungen des Parlaments teilnehmen. Landtagspräsident Christian Carius (CDU) sei "bis auf Weiteres" bereit, dieses Verhalten "zu tolerieren", heißt es in einem Brief von Carius an Henfling, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin macht der Landtagspräsident aber auch deutlich, dass er immer noch grundsätzliche Bedenken dagegen habe, dass Henfling ihren erst wenige Wochen alten Sohn mit in den Plenarsaal des Landtags bringen wolle.
Carius hatte bei der jüngsten Landtagssitzung Henfling des Sitzungssaals verwiesen, weil diese mit ihrem Sohn gekommen war. Die Geschäftsordnung des Landtages lasse die Anwesenheit des Kindes nicht zu, hatte Carius argumentiert. Die Grünen sehen das anders und wollen eine Entscheidung vom Landesverfassungsgerichtshof.
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Sie sehen die Rechte von Henfling als Abgeordnete verletzt. Auch die Ankündigung von Carius, einen Babysitter für die Betreuung der kleinen Kinder von Abgeordneten zur Verfügung zu stellen, hat die Grünen bisher nicht dazu bewegen können, ihre Klage vor dem Verfassungsgericht zurückzuziehen.
Der Justizausschuss hat noch keine Entscheidung getroffen
Die von Carius vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Landtages, mit der es grundsätzlich ermöglicht werden soll, dass Abgeordnete ihre Babys mit in den Plenarsaal bringen können, ist nach dpa-Informationen im Justizausschuss des Parlaments bislang nur kurz diskutiert, aber nicht abschließend beraten worden.
In dem Brief von Carius an Henfling heißt es, als Landtagspräsident werde er auch die Anwesenheit kleiner Kinder anderer Abgeordneter im Plenarsaal akzeptieren, "solange dies nicht zu einer weiteren konkreten Störung des Sitzungsverlaufs führt".
- dpa