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Lützerath: Ist die Räumung rechtens?


Widerstand im Kohlerevier
Die Zeichen stehen auf Sturm

Von Tobias Eßer

Aktualisiert am 05.01.2023Lesedauer: 5 Min.
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Lützerath: Klimaaktivisten wollen die Räumung des Ortes am Braunkohletagebau Garzweiler verhindern. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack)

Unter dem Dorf Lützerath liegt Kohle. Der Konzern RWE will sie fördern und dafür den Ort abreißen. Juristisch ist dieses Vorhaben fragwürdig.

Die Zeichen stehen auf Sturm: Seit Tagen pilgern Aktivisten aus ganz Deutschland in den kleinen Ort Lützerath mitten im rheinischen Braunkohlerevier, um einen der größten Polizeieinsätze in NRW zu verhindern. Ab 10. Januar wollen Polizeihundertschaften das Dorf räumen, damit der Energiekonzern RWE an die vielen Millionen Tonnen Braunkohle kommt, die darunter schlummern. Pech für Lützerath, denn der Weiler liegt direkt an der Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler II – und muss aus Sicht von RWE daher weichen.

Dagegen formiert sich Widerstand: Schon seit 2020 besetzen Klimaaktivisten Lützerath, das mittlerweile zu einem Symbol der Umweltbewegung geworden ist – ähnlich wie der Hambacher Wald ein paar Kilometer weiter, der inzwischen nahezu komplett den Baggern zum Opfer gefallen ist. Das Protestcamp "Lützi bleibt" hat den Ort neu belebt: Es gibt eine "Küche für alle", eine Skate- und Konzerthalle namens "RWEnee" und eine Mahnwache an der Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler II. Lützerath wurde zur sogenannten "zone à défendre" erklärt, also zum Gebiet, das es zu verteidigen gilt.

Aus Sicht der Aktivisten ist diese Verteidigung dringend nötig: Denn am 20. Dezember 2022 erließ der Kreis Heinsberg, in dem Lützerath liegt, eine Allgemeinverfügung zur Räumung des Weilers. Sie ist die rechtliche Grundlage für den großangelegten Polizeieinsatz. Doch ist die Rechtslage wirklich klar? Droht der Polizei eine weitere Blamage wie bei der illegalen Räumung des Hambacher Walds? Und wie wollen die Aktivisten den Einsatzkräften das Leben schwer machen? Der Überblick.

Was passiert vor der Räumung in Lützerath?

Wann genau die Räumung des besetzten Dorfes beginnen soll, ist noch nicht völlig klar. Schon seit dem 2. Januar reißt die Polizei dort allerdings bestehende Holzbauten ab. Bauarbeiter schütten einen Erdwall auf, der weitere Aktivisten aus Lützerath fernhalten soll. Auch eine neue Straße wird gebaut, die es der Polizei ermöglichen soll, das Dorf leichter zu umstellen.

Als Reaktion errichteten die Besetzer von Lützerath Anfang Januar kleine Barrikaden und meterhohe, dreibeinige Strukturen, sogenannte Tripods. Damit sollen die Räumungsarbeiten erschwert werden. Zudem riefen die Aktivisten den "Tag X" aus, um bundesweit für den Protest zu trommeln und bis zum 9. Januar möglichst viele Menschen zur "Verteidigung" Lützeraths ins Dorf zu bringen. Die eigentliche Räumung soll am 10. Januar stattfinden.

Aktivisten wollen Polizei die Räumung erschweren

Sollte es dazu kommen, werden die Besetzer des Dorfes wahrscheinlich versuchen, den Einsatzkräften die Räumung so schwer wie möglich zu machen. Wie das aussehen kann, zeigte sich schon bei der Räumung des ebenfalls von RWE abgebaggerten Hambacher Waldes 2018, dem größten Polizeieinsatz in der Geschichte Nordrhein-Westfalens: Damals hängten sich die Aktivisten in Baumtraversen fest und nutzten sogenannte Lock-ons – Gerätschaften, in denen die Hände befestigt und mit Klebstoff oder Beton fixiert werden.

Auch deshalb geht die Polizei in Aachen von einem ungewöhnlich langen Einsatz aus. "Mehrere Wochen werden wir mit Sicherheit beschäftigt sein", erklärt eine Sprecherin im Gespräch mit t-online. "Dabei wird eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten zum Einsatz kommen, wir werden auch Unterstützung aus anderen Bundesländern bekommen."

Die Einsatzkräfte werden vor allem am 14. Januar viel zu tun haben. Dann soll es eine Großdemonstration in der Nähe von Lützerath geben, bei der viele Tausend Teilnehmer erwartet werden. Bei vergangenen Demos im rheinischen Kohlerevier gelang es Demonstranten immer wieder, in eigentlich gesperrte Areale vorzudringen und der Polizei so die Räumung noch weiter zu erschweren.

Ist die Räumung von Lützerath rechtens?

Ob der besetzte Ort überhaupt geräumt werden darf, ist allerdings rechtlich nicht eindeutig. Streit gibt es vor allem um das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), in dem das Ende der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 geregelt ist. Die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg stützt sich auf den Paragrafen 48 des KVGB. Darin wird eine Besonderheit des Braunkohletagebaus Garzweiler II herausgestellt: Dieser sei energiewirtschaftlich und -politisch unverzichtbar.

Ursprünglich stammt der Paragraf 48 aus dem Jahr 2020 und noch von der alten Bundesregierung. Mittlerweile wurde er geändert. "Der alte Paragraf war meiner Meinung nach verfassungswidrig", sagt Thomas Schomerus, Professor für öffentliches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg, zu t-online. Zum alten Paragrafen 48 hat der Jurist ein Gutachten angelegt.

Grund für die Ansicht über die Verfassungswidrigkeit des alten Paragrafen 48 sei, dass er auf einer Leitentscheidung aus NRW von 2016 beruhe, die von einem Kohleausstieg bis 2045 ausging. Mit der bundespolitischen Entscheidung durch das Klimaschutzgesetz, den Kohleausstieg auf 2038 bzw. 2035 vorzuziehen, sei diese Leitentscheidung allerdings obsolet, so Schomerus. Damit sei der alte Paragraf "evident unsachlich" und damit verfassungswidrig.

Garzweiler bekommt "Heiligenschein"

Nach der Änderung könne man davon allerdings nicht mehr sprechen. Die neue Version sei deutlich besser formuliert, erklärt der Jurist. Andere Dörfer im Einzugsbereich von Garzweiler II – namentlich Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath – werden darin explizit vor der Zerstörung geschützt. "Lützerath steht da allerdings auch nicht drin", sagt Schomerus.

Trotzdem sei es ungewöhnlich, dass der Bund Garzweiler II gegenüber allen anderen Tagebaugruben privilegiere, wundert sich Schomerus. "Mir erschließt sich nicht, warum Garzweiler so einen Heiligenschein aufgesetzt bekommt." Außerdem sei fraglich, ob Lützerath wirklich abgebaggert werden muss, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Genau das stellt auch ein Gutachten von Aurora Energy Research aus dem Jahr 2022 infrage. Das Beratungsunternehmen hat im Auftrag des zivilgesellschaftlichen Bündnisses "Europe Beyond Coal" untersucht, ob RWE Lützerath wirklich zerstören muss, um die Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Das Ergebnis: Ginge es nur um die Kohle, müsste Lützerath nicht zerstört werden.

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Der Bedarf an Braunkohle beträgt demnach bis 2030 maximal 234 Millionen Tonnen. Bei einem Erhalt des Ortes wären bis zum Ende von Garzweiler II noch 260 Millionen Tonnen Kohle förderbar. Die Räumung von Lützerath ist laut der Untersuchung also nicht notwendig, um die deutsche Energieversorgung sicherzustellen.

Es geht um mehr als Kohle

Allerdings geht es RWE nicht nur um die Kohle unter Lützerath. Der Konzern braucht auch große Mengen an Erd- und Gesteinsmaterial, um die steilen Böschungen des Tagebaus zu stabilisieren. Denn die Abbruchkanten sind nicht stabil und laufen nach Ende der Arbeiten im Tagebau Gefahr, zusammenzubrechen. Mithilfe der abgebauten Erde und des Gesteins könnte RWE die Böschungen abflachen. Für den Energiekonzern ist es die kostengünstigste Variante. Denn es wäre extrem teuer, das benötigte Material aus anderen Gebieten zu importieren.

Die Räumung in Lützerath wird der umstrittenen Rechtslage zum Trotz aller Voraussicht nach beginnen. Und das, obwohl Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach im Vorfeld betonte, eine "illegale Räumung wie im Hambacher Wald" dürfe sich nicht wiederholen.

Auch dort entschieden Gerichte nach der Zerschlagung der dortigen Besetzung, dass die angegebenen Gründe für das Abbaggern des alten Waldgebietes nur vorgeschoben waren.

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