Zum Schnäppchenpreis Behörde versteigert Haus für Selbstabholer

Das Haus ist 455 Quadratmeter groß, noch von niemandem heruntergewirtschaftet und für wenige Tausend Euro zu haben. Es gibt nur einen Haken.
"1 Holzhaus, bestehend aus EG und OG, Baujahr 2015, wurde nicht bewohnt": So bietet das Regierungspräsidium Gießen gerade ein Haus zur Versteigerung im Internet an. Die Auktion läuft noch bis zum Donnerstag (7. August), am Montagmorgen betrug das Höchstgebot gerade einmal 10.400 Euro.
Das Kuriose an der Versteigerung: Wer auch immer den Zuschlag erhält, muss das Haus demontieren und abtransportieren. Ob er es dann an anderer Stelle wieder aufbaut oder einfach nur die Materialien für andere Zwecke verwendet, ist seine Sache.
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Zoll erklärt: Dieses Haus gilt als "bewegliche Sache"
Das Gebäude wurde 2015 als Flüchtlingsunterkunft im hessischen Marburg errichtet, aber nie als solche genutzt. Lediglich ein Jahr lang fanden in dem 455 Quadratmeter großen Zweigeschosser Baubesprechungen statt. Die Versteigerung für das Regierungspräsidium Gießen übernimmt nun der Zoll, über dessen Auktionsseite Bund, Länder und Kommunen nicht mehr benötigte oder beschlagnahmte Gegenstände loswerden können. Dafür gibt es allerdings die Einschränkung, dass keine Immobilien versteigert werden dürfen.
Dies sei "grundsätzlich aus rechtlichen Gründen nicht möglich", erklärte ein Zoll-Pressesprecher der "Bild"-Zeitung. Im vorliegenden Fall sei die Versteigerung des Hauses nur erlaubt, "da das Gebäude nicht fest mit dem Boden verbunden ist und daher als bewegliche Sache bewertet wird".
Versand nicht möglich – Zustand gut
Den Versand lehnt das Regierungspräsidium Gießen ab, gezahlt werden soll per Überweisung. "Die Liegenschaft ist über asphaltierte Straßen befahrbar, sodass Demontage und Abtransport vor Gebotsabgabe geprüft werden sollten, da dies zu den Demontagearbeiten des Ersteigerers gehört", heißt es auf der Auktionsseite.
Das Haus sei in einem "insgesamt gut erhaltenen Zustand". Die Fassade aus Holz zeige lediglich einen typischen, witterungsbedingten Zustand nach zehn Jahren Standzeit, sei aber ansonsten "ebenfalls als gut zu beschreiben".
- zoll-auktion.de: "1 Holzhaus, bestehend aus EG und OG, Baujahr 2015, wurde nicht bewohnt"
- bild.de: "Haus zum Mitnehmen wird versteigert"